Pagliaro, Rechtsanwaltskanzlei, Köln
Immobilienrecht Baurecht Italien
  • Bau- und Architektenrecht Italien - diritto d`appalto

Das private Baurecht ist in Europa nicht harmonisiert. Die nationalen Besonderheiten sind daher vorab zu berücksichtigen. Wir beraten unsere deutschen Mandanten bei der Vertragsgestaltung im internationalen Baurecht und dem Recht der Kreditsicherheiten, Gewährleistungsstreitigkeiten und in Fragen der Rechtsdurchsetzung. Dank unseres Kooperationsnetzwerks mit Rechtsanwälten, Architekten, Sachverständigen und Steuerberatern in den verschiedenen Regionen Italiens können unsere Mandanten auch vor Ort auf einen kompetenten Partner zählen.

  • Immobilienerwerb 

Als hiesige Ansprechpartner koorrdinieren wir den Immobilienerwerb und können hierbei auf Erfahrungen aus unserer fünfzehnjährigen Tätigkeit in diesem Bereich zurückgreifen.  

Registerauskünfte; über unsere Datenbankanbindung können wir sämtliche relevanten Informationen abfragen. So können Risiken im Vorfeld abgeklärt werden und in die Vertragsgestaltung einfließen;

Kontaktaufnahme und Verkaufsverhandlung mit dem Verkäufer;

Entwurf aller geläufigen Verträge des italienischen Immobilienrechts, zweisprachig;

Baurechtliche Ermittlungen und Vertretung in Genehmigungsverfahren;

Steuerrechtliche Betreuung des Immobilienerwerbs;

Dank unseres Kooperationsnetzwerks mit Rechtsanwälten, Architekten, Sachverständigen und Steuerberatern in den verschiedenen Regionen Italiens, können unsere Mandanten auch vor Ort auf einen kompetenten Partner zählen.

Hier gehts zu: Fallstricke beim Erwerb von Immobilien in Italien

Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Setzen Sie sich mit uns in Vebindung Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können  


Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt  Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können   glp1

Als Rechtsanwalt tätig seit 1995.

  • Sachverständiger für deutsch - italienisches Recht bei den Landgerichten von Belluno und Bari, Italien.
  • Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie.
  • Sprachen: deutsch, italienisch, englisch