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Deutsches und italienisches Erbrecht
Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt Mail:
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Als Rechtsanwalt tätig seit 1995.
In der Vorsorgeberatung entwerfen wir
Die nationalen Besonderheiten des italienischen und des internationalen Rechts finden hierbei besondere Berücksichtigung. Wir ermitteln Vermögen und Schulden des Verstorbenen, falls erforderlich auch grenzüberschreitend. Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren
und veranlassen die entsprechenden
Beratungen zum internationalen Erbschaftssteuerrecht runden unsere Leistung ab. Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Setzen Sie sich mit uns in Vebindung Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können Beachten Sie bitte: Neuigkeiten Mit dem 1. Januar 2010 ist die deutsche Erbrechtsreform in Kraft getreten. Nach der Neuregelung wird die Regelverjährung von erbrechtlichen Ansprüchen auf drei Jahren angepasst, nur in Einzelfällen gilt die 30 jährige Verfährungsfrist. Damt bestehen erhebliche Unterschiede im Verjährungrecht des italienischen Erbrechts. Im Zweifel ist es also unbedingt notwendig zu ermitteln, welches Erbrecht für den jeweiligen Fall anwendbar ist. Free information and downloads: Erbrecht Italien: Erbrecht Italien für Italiener in Deutschland 1.) Welches Erbrecht ist für Italiener, die hier in Deutschland leben, anwendbar. Italienisches Erbrecht, soweit es sich um italienische Staatsangehörige handelt 2.) Und für die Kinder ? Es kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit die Kinder besitzen. Grundsätzlich erhalten die Kinder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern. Sie können die Staatsangehörigkeit aber auch wechseln durch Einbürgerung und / oder Heirat. Ob dadurch zugleich die italienische Staatsangehörigkeit verloren geht, ist zu prüfen. 3.) Kann ich mir das nationale Erbrecht auch aussuchen. Ich möchte als Italiener lieber nach deutschem Recht beerbt werden. Ja. Nach dem anwendbaren internationalen Recht Italiens kann das sog. Erbstatut, also das anwendbare Erbrecht, unter bestimmten Voraussetzungen, geändert werden. 3.) Was ist hierbei zu beachten und wann bietet sich ein Wechsel für das Erbrecht Italiens auf das Erbrecht Deutschlands an.
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