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Wir beraten und betreuen unsere Mandanten - Private und Unternehmer - auf dem Gebiet des italienischen Verwaltungsrecht. Hierzu zählen Themen aus dem
- öffentlichen Baurecht,
- Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gewerberecht, Beförderungsrecht
- Umweltrecht
sowie privates Personenstandsrecht
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Erwerb der Staatsangehörigkeit Italien (Cittadinanza Italiana)
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Namensrecht (diritto del nome)
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Familienstandssachen (Stato di Famiglia)
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Melderegister (Servizi demografici - AIRE)
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Personalsausweis (Carta di Idenntità)
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Konsularrecht (legge consolare)
Soweit eine Vertretung vor Ort erforderlich ist, erfolgt diese über unsere langjährigen Kooperationspartner vor Ort, in allen Regionen Italiens.
Wir betreuen unsere Mandanten im gesamten Bundesgebiet und über unser Netzwerk vor sämtlichen Gerichten und Behörden in Italien. Die Korrespondenz erfolgt - soweit gewünscht - zweisprachig.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an
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