Pagliaro, Rechtsanwaltskanzlei, Köln
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Unsere internen Kooperationspartner*

KHB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Köln. 

betreuen Unternehmen in Fragen der

  • gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen,
  • gesellschaftsvertraglichen bzw. freiwilligen Prüfungen sowie
  • bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Darüber hinaus bieten sie 

  • die Übernahme der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung an.

Über die entsprechenden Schnittstellen besteht die Möglichkeit, das italienische Mutterhaus direkt in die laufende Buchhaltung einzubeziehen. Das zweisprachige Reporting an das italienische Mutterhaus, alle notwendigen Koordinationen der Abschlüsse mit den italienischen Behörden und Steuerberatern erfolgen über unsere Kanzlei.

Nicht gewerbliche Mandanten werden in Fragen zum  

  • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Italien,  
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Steuerrecht

umfassend betreut.

Für Fragen zum italienischen Steuerecht stehen Ihnen unsere festen Kooperationspartner* in Como und Cesena, Italien, zur Verfügung.  Insbesondere sind folgende Neuerungen im italienischen Steuerrecht für deutsche Werk- und Bauunternehmer zum 1.01.2007 zu beachten:  

  •  Haftung des Auftraggebers für die Lohnsteuer der Arbeitnehmer des Subunternehmers.

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* Hinweis: Es handelt sich um eine interprofessionelle Zusammenarbeit in Form einer festen Kooperationsgemeinschaft gemäß § 8 S.1 BerufO-RA,     § 59a BRAO  und in Bürogemeinschaft. Jeder Kooperationspartner (Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) schließt den Mandatsvertrag/Auftrag jeweils nur mit Wirkung für sich selbst ab. Gemeinschaftsmandate und -Gemeinschaftshaftung werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit den betreffenden Partnern begründet.