Pagliaro, Rechtsanwaltskanzlei, Köln

Fragen zum dem italienischen  Steuerrecht werden über die Kanzlei Pagliaro in Kooperation mit italienischen Kollegen und Steuerberatern bearbeitet. Schwerpunktthemen sind ,

  • Lohn- und Einkommenssteuer aus Entsendung,
  • Besteuerung Kapitalerträge aus dem Ausland,
  • Besteuerung der deutschen Niederlassung in Italien,
  • Besteuerung Veräußerungen Unternehmen und Immobilien in Italien,
  • Erbschaftssteuerrecht Italien und Unternehmensnachfolge 

Über unser langjähriges Kooperationsnetzwerk* koordinieren wir die Vertretung unserer Mandanten durch unsere Partner vor Ort in Fällen der 

  • steuerlichen Betriebsprüfungen,
  • Vertretung vor Finanzgerichten sowie
  • Verteidigung in Steuerstrafsachen

und stehen als hiesiger Ansprechpartner zur Verfügung. 

Unsere internen Kooperationspartner* KHB Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Köln, ergänzen diese Themen mit Beratungen zum deutschen und internationalen Steuerrecht., für Unternehmer und Verbraucher. 

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* Hinweis: Es handelt sich um eine interprofessionelle Zusammenarbeit in Form einer festen Kooperationsgemeinschaft gemäß § 8 S.1 BerufO-RA, § 59a BRAO  und in Bürogemeinschaft. Jeder Kooperationspartner (Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) schließt den Mandatsvertrag/Auftrag jeweils nur mit Wirkung für sich selbst ab. Gemeinschaftsmandate und -Gemeinschaftshaftung werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit den betreffenden Partnern begründet.