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Deutsches und Schweizer Erbrecht
Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt Mail:
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Als Rechtsanwalt tätig seit 1995.
- Zugelassen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland
- Sprachen: deutsch, italienisch, englisch
- Auslandsbüro in Como, Italien
- Mitglied der Gesellschaft für Auslandsrecht e.V, Universität zu Köln
- Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie
Wir arbeiten schwerpunktmäßig im italienischsprachigen Raum der Schweiz, in dem Kanton Ticino (Tessin), im Raum Belinzona, Lugano, Locarno und Chiasso
Wir ermitteln Vermögen und Schulden des Verstorbenen, falls erforderlich auch grenzüberschreitend. Im Rechtsfall vertreten wir unsere Mandanten in den förmlichen und gerichtlichen Verfahren und veranlassen die entsprechenden Eintragungen und Korrekturen der Personenstandsdaten, Umschreibungen in den Grundbüchern und Immobilienregistern.
Beratungen zum internationalen Erbschaftssteuerrecht runden unsere Leistung ab. Die kantonale Erbschaftssteuergesetzgebung wird besonders berücksichtigt. Siehe auch Recht & Steuern
Soweit erforderlich, kann das Verfahren von uns oder über unser Netzwerk auch im Ausland betreut werden. Als hiesiger Ansprechpartner informieren wir unsere Klienten über die Vorgänge. Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung
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Beachten Sie bitte:
Mit dem 1. Januar 2010 ist die deutsche Erbrechtsreform in Kraft getreten. Nach der Neuregelung wird die Regelverjährung von erbrechtlichen Ansprüchen auf drei Jahren angepasst, nur in Einzelfällen gilt die 30 jährige Verjährungsfrist. Damit bestehen erhebliche Unterschiede im Verjährungsrecht des italienischen Erbrechts. Im Zweifel ist es also unbedingt notwendig zu ermitteln, welches Erbrecht für den jeweiligen Fall anwendbar ist.
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