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Baurecht Amnestie in Italien 2026. Erste Klarstellungen

Am 4. Dezember 2025 hat der Ministerrat im Eilverfahren eine Ermächtigungsverordnung für die  Regierung zur Änderung des Bau- und Konstruktionsgesetzes verabschiedet.

Insbesondere ermächtigt das Gesetz die Regierung, ein oder mehrere Gesetzesdekrete zu erlassen, die auf eine umfassende Überarbeitung der Vorschriften im Bereich des Bauwesens und der Gebäudesicherheit abzielen, mit dem vorrangigen Ziel, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, neu zu ordnen und zu rationalisieren.

Eine umfassende Baurechtsamnestie, wie sie vereinzelt in den Medien zu lesen ist, ist - bis auf das Gesetzesdekret Salva Casa - nicht in Kraft (Stand Januar 2026).

Neues Baugesetzbuch: Amnestien und alte Steueramnestien

Gemäß dem am 4. Dezember 2025 verabschiedeten Text sollen kleinere bauliche Unregelmäßigkeiten saniert werden können, d. h. solche, die

  • das Gebäude nicht wesentlich verändern;
  • den heute geltenden städtebaulichen Vorschriften entsprechen;
  • unter Einhaltung der zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Bauvorschriften realisiert wurden.

In diesen Fällen kann eine Amnestie beantragt werden, sofern das Gebäude den aktuellen baurechtlichen Sicherheitsvorschriften und gegebenenfalls an die aktuellen technischen Vorschriften angepasst wird (z. B. Erdbebensicherheit, Barrierefreiheit, Energieeinsparung).

Im Ergebnis handelt es sich also nicht um eine Amnestie, sondern um eine Heilungsmöglichkeit, Sanatoria genannt, mit der bereits jetzt schon bauliche Unregelmäßigkeiten kleineren Ausmaßes geheilt werden können.  Die neuen Vorschriften:

  • heben Verstöße nicht auf;
  • heben Sanktionen nicht auf;
  • lassen keine schwerwiegenden Eingriffe oder Eingriffe in geschützten Gebieten zu.

Stattdessen zielen sie darauf ab, die Vorschriften für geringfügige Bauabweichungen auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen, die Bürokratie zu vereinfachen und seit Jahren festgefahrene Situationen zu lösen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anträge, die gemäß den Gesetzen von 1985, 1994 und 2003 (die berühmten drei Amnestien) gestellt, aber nie entschieden wurden, innerhalb einer bestimmten Frist abgeschlossen werden müssen.

 

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