Auswirkung der Corona Krise in der italienischen Justiz. Gerichtstermine und Fristen einschließlich Verjährungen in Italien aufgrund COVID-19.
Die italienische Regierung hat mit DECRETO-LEGGE 17 marzo 2020, n. 18 – Gesetzesdekret für Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Gesundheitsdienstes und wirtschaftliche Unterstützung für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notfall COVID-19. (20G00034) (ABl. Allgemeine Reihe Nr. 70 vom 17-03-2020) – in Kraft getreten am 17.03.2020 - für das Rechtsleben in Italien wichtige Aussetzungsfristen verfügt. ART. 83 des vorgenannten Dekrets enthält Regelungen für die Zivil-, Straf-, Steuer und Militärjustiz. Die hierzu erlassenen Vorschriften wurden durch die Artt. 36 und 37 Gesetzesdekret vom 8.04.2020, n. 23 nochmals abgeändert.
Die zivil- und strafrechtlichen Gerichtstermine wurden auf die Zeit nach dem 11. Mai 2020 verschoben und die Verfahrensfristen bis zum gleichen Datum ausgesetzt. Wechsel und Proteste wurden bis zum 30. April ausgesetzt und hohe Proteste während der Dauer der Aussetzung von Amts wegen annulliert. Es handelt sich dabei um einige der wichtigsten Neuerungen im Bereich der Justiz, die in den Artikeln 36 und 27 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 8. April 2020 enthalten sind, das vor allem die Verfahrensfristen in der Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Buchführungs-, Steuer- und Militärjustiz verlängert. Diese Fristen wurden durch Artikel 83(1) und (2) des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020, das derzeit umgewandelt wird, auf den 15. April 2020 festgelegt. Die neue Massnahme verlängert die gesetzliche Frist für den Aufschub der Anhörungen in Zivil- und Strafverfahren sowie für die Aussetzung der Frist für den Abschluss jeglicher Handlung in diesen Verfahren. Folglich wird der 12. Mai 2020 - voraussichtlich - der erste Termin für die Wiederaufnahme der richterlichen Tätigkeit sein, wenn auch unter Beachtung der organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung einer Versammlung, die von den Leitern der Justizbehörden zu treffen sind. Dienstag, der 12. Mai 2020, ersetzt daher den 16. April als ersten Tag der "zweiten Phase", in der die Fristen und Anhörungen (nicht nur diejenigen, die ausnahmsweise nicht verschoben werden können) gezählt und erneut abgehalten werden. Die Verschiebung gilt auch für die Mediation (Gesetz 28/2010), die unterstützten Verhandlungen (Gesetzesdekret 132/2014) und schließlich auch für die Verfahren im Zusammenhang mit den Steuerkommissionen und der Militärgerichtsbarkeit. Eine Ausnahme wird für Strafverfahren gemacht, bei denen die Höchstdauer der Untersuchungshaft (Artikel 304 der Strafprozessordnung) in den sechs Monaten nach dem 11. Mai 2020 abläuft.
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Stand: 11.04.2020 Quellen
DECRETO-LEGGE 17 marzo 2020, n. 18 abrufbar in https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/03/17/20G00034/sg
DECRETO-LEGGE 8 aprile 2020, n. 23 abrufbar in https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/04/08/20G00043/sg
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Deutsch-Italienisches Steuerrecht: Abgeltungssteuer in Italien - Zinsinformationsverordnung
Für gezahlte Zinsen aus Kapitalanlagen in Italien fällt regelmäßig Abgeltungssteuer auch in Deutschland an. Zwischen Deutschland und Italien erfolgt ein Informationsaustausch nach der Zinsinformationsverordnung. Auskunftspflichtig sind gem. § 4 ZIV sog. Zahlstellen, insbesondere Banken in Deutschland/Italien, bestimmte Daten über Zinszahlungen durch eine inländische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt speichert die übermittelten Daten und übermittelt sie zum Zwecke der Besteuerung einmal jährlich weiter an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist. Gemeldet werden Zinsen und Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Im Zentrum der Regelung stehen Zinszahlungen von Banken im europäischen Ausland an Personen, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Der Informationsaustausch zwischen dem deutschen Fiskus und den italienischen Banken erfasst damit grenzüberschreitende Zinszahlungen an Personen, meist Italiener mit Wohnsitz in Deutschland. Derzeit ergehen Aufforderungen der deutschen Finanzämter zur Erklärung von Zinserträgen in Italien für die Jahre 2011 und 2012.
Die EU-Zinsrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 aufgehoben.Der letzte Datenaustausch wird entsprechend der o. g. Aufhebungsrichtlinie im Kalenderjahr 2016 für den Meldezeitraum 2015 erfolgen. Meldungen für den Meldezeitraum 2015 müssen auf elektronischem Weg bis zum 31. Mai 2016 (31. Mai des Jahres, das auf das Jahr des Zuflusses der Zinserträge folgt) beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.
Ab dem Meldezeitraum 2016 (Zuflüsse ab dem 1. Januar 2016) werden Informationen entsprechend des Common Reporting Standard (CRS) ausgetauscht.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern der Steuerberaterkanzlei Kremer, Hamböker, Boddenberg, Köln, und unseren italienischen Partnern.
Erbschaftssteuer Italien Deutschland
Das Finanzamt vergisst nicht. In deutsch - italienischen Erbfällen, etwa wenn der Verstorbene italienischer Staatsangehöriger war oder sich Vermögen eines Deutschen in Italien befindet, wird regelmäßig das deutsche und das italienische Erbschaftssteuerrecht aufgerufen. Die Erben haben hier zeitnah Erklärungen abzugeben. Erfolgt dies nicht oder nur unvollständig, und sollte Erbschaftssteuer anfallen, ist der Vorwurf der Steuerverkürzung oder gar der Steuerhinterziehung im Raum. Dieses Problem kann an die nächsten Generationen weiter gegeben werden.
Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist heute fast Standard. Es bleibt also nichts verborgen. Und ein Vermögenserwerb ist regelmäßig plausibel darzulegen. Es macht also Sinn, sich zeitig fachmännisch beraten zu lassen. Das Zusammenspiel von italienischer und deutscher Steuer ist aber nicht jeden Berater bekannt.
Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro. Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Wir arbeiten seit 20 Jahren im deutsch-italienischen Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern im Hause, den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kremer, Hamböcker und Boddenberg bearbeiten wir Erklärungen für das In- und Ausland und betreuen unsere Mandanten auch fiskalisch bei der Nachlassplanung. mehr