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Am 26. Mai 2015 ist in Italien das Gesetz 55/2015 in Kraft getreten, das das bestehende Scheidungsrecht abändert. Es ist nun möglich, den Scheidungsantrag deutlich früher zu stellen. Dank der kürzeren Trennungszeiträume, die dem Scheidungsantrag stets vorgehen müssen. Es verbleibt dagegen bei der grundsätzlichen Aufteilung in gerichtlichen Trennungs- und Scheidungsverfahren.

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