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Am 26. Mai 2015 ist in Italien das Gesetz 55/2015 in Kraft getreten, die das bestehende Scheidungsrecht abändert. Es ist nun möglich, den Scheidungsantrag deutlich früher zu stellen. Dank der kürzeren Trennungszeiträume, die dem Scheidungsantrag stets vorgehen müssen. Es verbleibt dagegen bei der grundsätzlichen Aufteilung in gerichtlichen Trennungs- und Scheidungsverfahren.

Nach der alten Rechtslage, mussten zwischen dem Erscheinen der Ehegatten vorm Präsidenten des Gerichts und dem Scheidungsantrag drei Jahre vergehen. Diese Frist wird ab jetzt wie folgt gekürzt:
 
 
- 12 Monate im Falle einer gerichtlichen (streitigen) Ehetrennung;
-   6 Monate im Falle einverständlicher Ehetrennung.
 
Die neue Regelung wird auch auf die im Momente des Inkrafttretens des Gesetzes anhängigen Verfahren angewendet. Ab jetzt eröffnet sich dann anhand des neuen Gesetzes die Möglichkeit, die Prozedur in nur 6 Monaten zu vollenden.
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