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- Rechtsgrundlage bis 2016

Für gezahlte Zinsen aus Kapitalanlagen in Italien fällt regelmäßig Abgeltungssteuer auch in Deutschland an. Zwischen Deutschland und Italien erfolgte ein Informationsaustausch nach der Zinsinformationsverordnung. Auskunftspflichtig sind gem. § 4 ZIV sog. Zahlstellen, insbesondere Banken in Deutschland/Italien, bestimmte Daten über Zinszahlungen durch eine inländische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt speichert die übermittelten Daten und übermittelt sie zum Zwecke der Besteuerung einmal jährlich weiter an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist. Gemeldet werden Zinsen und Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Im Zentrum der Regelung stehen Zinszahlungen von Banken im europäischen Ausland an Personen, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Der Informationsaustausch zwischen dem deutschen Fiskus und den italienischen Banken erfasst damit grenzüberschreitende Zinszahlungen an Personen, meist Italiener mit Wohnsitz in Deutschland.

Die EU-Zinsrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 aufgehoben.Der letzte Datenaustausch wird entsprechend der o. g. Aufhebungsrichtlinie im Kalenderjahr 2016 für den Meldezeitraum 2015 erfolgen. Meldungen für den Meldezeitraum 2015 müssen auf elektronischem Weg bis zum 31. Mai 2016 (31. Mai des Jahres, das auf das Jahr des Zuflusses der Zinserträge folgt) beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.

- Rechtsgrundlage nach 2016

Ab dem Meldezeitraum 2016 (Zuflüsse ab dem 1. Januar 2016) werden Informationen entsprechend des Common Reporting Standard (CRS) ausgetauscht.Seither sind meldende deutsche Finanzinstitute verpflichtet, für jedes meldepflichtige Konto die im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FkAustG) aufgeführten Daten zu erheben. Diese Daten sind bis zum 31. Juli des jeweiligen folgenden Kalenderjahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln oder durch einen Fremddienstleister übermitteln zu lassen.

Derzeit (Stand 2020) ergehen Aufforderungen der deutschen Finanzämter zur Erklärung von Kapitalerträgen in Italien für die Jahre 2016. 

Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für internationales Recht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln, Institut für Internationales Privatrecht. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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