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Auf Entscheidung des Innenministerium ändert sich ab August 2015 beim Verfahren zur Beantragung der italienischen Staatsangehörigkeit durch Eheschließung, dass die Beantragung nicht mehr schriftlich (beim Konsulat), sondern online (durch den Antragssteller), erfolgt.

Für weitere Informationen: Neuheiten bei dem Erwerb der Italienischen Staatsbürgerschaft durch Eheschließung

 

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