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Urteil des EuGH in der Rechtssache C-601/14. In dem von der EU-Kommission betriebenen Verfahren wurde festgestellt, dass Italien dadurch gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, insbesondere Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten(ABl. 2004, L261,S. 15) , dass es nicht für die Opfer aller in grenzüberschreitenden Fällen vorsätzlich begangener Gewalttaten eine gerechte und angemessene Entschädigung gewährleistet.

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