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Der erste Zivilsenat gibt seine bisherige Rechtsprechung, den nachehelichen Ehegattenunterhalt an den prägenden wirtschaftlichen Lebensumständen während der Ehezeit anzupassen, auf. In dem entschiedenen Fall folgt der Kassationshof in seinem Urteil n. 11504/17 der deutschen Rechtslage: Besteht eine ausreichende wirtschaftliche Autonomie des Ehegatten, etwa durch Immobilienvermögen, hohes Einkommen, Erwerbsmöglichkeiten oder Bankvermögen, schuldet der andere keinen nachehelichen Unterhalt. Ob sich dieses Urteil in der Rechtsprechung durchsetzen wird, bleibt aber abzuwarten. Der entschiedene Fall betraf einen Ex-Minister und eine erfolgreiche Unternehmerin. Gleichwohl hat der Senat einige grundsätzliche Feststellungen getroffen. Mit der Scheidung entfällt nicht nur das persönliche Verhältnis der Eheleute, sondern auch die gegenseitige wirtschaftliche Verantwortung.

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