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Mit dem Jahressteuergesetz 2017 wurde eine neue Steuer in Höhe von 21% eingeführt, die bei Mietverträgen mit bis zu 30 Tagen Mietzeit aufgeschlagen wird. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag

Steuer aus Vermietung und Verpachtung kurzeitiger Mietverträge in Italien.

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