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Die sog. EU Güterrechtsverordnung ist am 29.01.2019 in Kraft getreten

Wichtige Neuigkeit für alle internationalen Ehepaare. Die Verordnung enthält eigenständige, neue Regelungen zum anwendbaren Güterrecht und zu den Zuständigkeiten der Gerichte in Streitigkeiten über den Ausgleich bzw. Vermögensaufteilung im Fall der Trennung, Scheidung und Tod. Sie hat daher auch erhebliche Bedeutung für den Nachlass im Erbrecht. Denn welchem Ehepartner was gehört und was im Todesfall letztlich vererbt wird, wird durch das Güterrecht bestimmt! Die bisherigen Regelungen, die zur Bestimmung des einschlägigen Güterrechts bestehen, sind ab diesem Datum überholt! Dies ist von ganz erheblicher Bedeutung für interkulturelle Paare und Eheleute, die ihren Wohnsitz in das Ausland verlegen. Weiter

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