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Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts vom 11.06.2017 (BGBl. I S. 1607), in Kraft getreten am 17.06.2017, Änderungen im internationalen Verfahrens- und Privatrecht verabschiedet. Neben Änderungen im internationalen Sorgerechtskonflikten, enthält das Gesetz eine Neuregelung zum internationalen Stellvertretungsrecht nach Art. 8 EGBGB. Die Stellvertretung, als Geschäft eignener Art, ist in den Internationalen Kodifikationen, ROM I und ROM II, nicht enthalten. Lesen Sie auch Vollmachten im Ausland und Internationaler Urkundenverkehr

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