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Online-Händler sind seit Dezember 2018 verpflichtet, ihr Onlineangebot so anzubieten, dass Verbraucher mit Wohnsitz in einem der EU-Mitgliedsländern nicht ausgeschlossen werden. Damit hat die Europäische Union auf das sogenannte Geoblocking reagiert. Lesen Sie hierzu die Einzelheiten

 

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