Ein dem deutschen Steuerrecht nach § 371 AO vergleichsbares Verfahren der Selbstanzeige ist in Italien in dieser Form unbekannt.
Die Möglichkeit der "Heilung" von Unregelmäßigkeiten, Verstößen und Nichteinhaltung von Pflichten oder Erfüllungen, die formaler Natur sind, durch eine standarisierte Selbstanzeige in Form einer Meldung, wird nun im Jahressteuergesetz 2023 wieder eingeführt. Dies betrifft im Wesentlichen fehlende oder unrichtige Angaben für die Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage
- der Einkommenssteuer,
- der Mehrwertsteuer und
- der IRAP;
und betreffend der dadurch nicht gezahlten Steuern, die bis zum 31.10.2022 begangen wurden.