Italienisches Erbrecht / Diritto di Successione
Neuigkeiten zum Erbrecht in Italien, Deutschland, Europa
Europäisches Erbrecht: Seit dem 17.08.2015 gilt die neue EU-Erbrechtsverordnung (sog. Rom IV-Verordnung). Die EU-Verordnung enthält kein neues eigenständiges Erbrecht, sondern regelt im Wesentlichen die Frage, welches nationale Erbrecht bei internationalen Todesfällen anwendbar ist. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag:
Erbrechtsverordnung 2015. Wichtige Informationen
Erbrechtsverordnung 2015. Auswirkung auf Italiener mit Wohnsitz in Deutschland
Berechnung Erbschaftssteuer Italien
Bewertung von Immobilien - Häusern und Grundstücke in Italien. Erbschaftssteuererklärung
Italienisches Erbrecht. Das Erbrecht des geschiedenen Ehepartners
Vererbung von Unternehmen und Beteiligungen im italienischen Erbrecht
Auswirkungen auf italienische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnhaft sind und hier versterben.
Wichtiges Urteil zum Güterstandsrecht und ausländischen Erbrecht: Der deutsche Ehegatte eines hier in Deutschland verstorbenen Italieners erhält, selbst wenn der Verstorbene italienisches Erbrecht verfügt hat, den Zugewinnausgleich im Erbfall. Damit fließt der Güterstand unmitelbar in die Erbquote ein. Dies wurde in der Vergangenheit grundsätzlich anders bewertet. Weiterlesen
Testament Pflichtteil Vermächtnis Ausschlagung Miterben
Wir arbeiten seit 1995 im deutschen und italienischen Erbrecht und betreuen Mandanten bei
- der Erstellung von Testamenten,
- Pflichtteilsberechnung,
- bei Fragen zur Erbenhaftung nach deutschem und italienischem Recht, Fristenprüfung,
- Erbscheinsverfahren, Erbschaftsannahme- oder Ausschlagung,
- notarielle oder gerichtliche Erbschaftsauseinandersetzungen,
- Grundbuchumschreibungen nach Erbfall,
- Eintragungen und Korrekturen der Personenstandsdaten,
- Veräußerung der Erbschaft
- Erbschaftssteuererklärungen.
Über unser Netzwerk arbeiten wir in allen Landesteilen Italiens. Als hiesiger Unsere Dienstleistung bieten wir bundesweit an. Setzen Sie sich mit uns in Vebindung
Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,
zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt: