Sprache auswählen

Die für die italienische Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer festgelegten Steuersätze und Freibeträge sind in Artikel 2 Absatz 48 des Gesetzesdekrets Nr. 262 von 2006 geregelt. Derzeit gelten folgende Steuersätze und Freibeträge in Italien:

  • 4%, bei erbrechtlichen Übergängen bzw. im Schenkungsweg zugunsten des Ehepartners oder der Verwandten in gerader Linie (Eltern und Abkömmlinge) auf den Gesamtnettowert, der den Wert von 1 Million Euro pro Begünstigten (Freibetrag) übersteigt;
  • 6% bei erbrechtlichen Übergängen bzw. im Schenkungsweg zugunsten von Geschwistern, die auf den Gesamtnettowert anzuwenden sind, der 100.000 Euro pro Begünstigten (Freibetrag) übersteigt;
  • 6%, bei erbrechtlichen Übergängen bzw. im Schenkungsweg zugunsten anderer Verwandter bis zum vierten Grad, ohne Freibetrag;
  • 8%, bei Übertragungen zugunsten aller anderen Personen auf den gesamten Nettowert ohne Freibetrag.
  • Zusätzlich zu den Freibeträgen von 100.000 Euro und 1 Million Euro bestehen weitere Freibeträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro bei erbrechtlichen Übergängen bzw. im Schenkungsweg zugunsten von Menschen mit Behinderungen, die nach dem Gesetz Nr. 104 von 1992 als schwerwiegend anerkannt sind.

Unsere Kanzlei berät zum italienischen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, kurz TESTO UNICO IMPOSTA SULLE SUCCESSIONI E DONAZIONI, insbesondere zu folgenden Themen:

1. Anfall der Erbschaftssteuer/Internationale Bezüge, etwa wenn Erblasser oder Erbe italienische Staatsangehörige sind/waren und/oder in Deutschland wohnhaft sind/waren. 

2. Was ist zu versteuern? Beschränkte oder unbeschränkte Steuerprflicht ?

3. Freibeträge der verschiedenen Erbenklassen.

4. Bewertungen von Immobilien und Gesellschaften in Italien. Wichtig für die italienische und deutsche Erbschaftssteuererklärung.

5. Berechnung Erbschaftssteuer und Registersteuer in Italien;

6. Anrechnungsmöglichkeiten nach dem internationalen Erbschaftssteuerrecht.

Das könnte Sie interessieren

Bewertung der Ferienwohnungen oder Elternhaus in der deutschen Steuererklärung

Erbschaftssteuer für deutsche Staatsangehörige in Italien - der deutsche Fiskus

Erbschaftssteuer Italien und EU Erbrechtsverordnung

Erbschaft Italien und Immobilien - Vorsicht Fallstrick

Erbschaftssteuer Italien Deutschland

 

Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwaltdav erbrecht 3

Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,

zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

nach oben scrollen