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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Fallstricke

Haftung des deutschen Geschäftsführers in seiner Zweitfunktion als Presidente del Consiglio di Amministratori (CDA). Viele Geschäftsführer üben - neben ihrer Tätigkeit in Deutschland - eine Zweitfunktion als Presidente der Geschäftsführung der italienischen Tochtergesellschaft aus. Dabei handelt es sich oft nur um eine nominelle Funktion. Die Haftungsrisiken - zivil-, straf- und steuerrechtlicher Art - sollte man indes nicht unterschätzen. Beispielsweise wurden im Jahre 2011 sechs deutsche Manager eines führenden deutschen Stahlunternehmens zu langjährigen Haftstrafen, zwischen 16 und sechs Jahren - verurteilt. Das Gericht sah es nach zweijähriger Verfahrensdauer als erwiesen an, dass die Manager Verstöße gegen die Arbeitssicherheit im italienischen Werk zu verantworten hatten. Dort hatte ein verheerender Brand im Jahre 2007 insgesamt 16 Todesopfer gefordert.

Neuigkeiten Italienisches Recht

Einführung der vereinfachten GmbH - der Società a responsabilità limitata semplificata - entsprechend der deutschen UG - mit einem Haftungskapital von 1,00 € - 9.999,00 € und einem vereinfachten Gründungsszenarium. 

Dank unserer binationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, Gesellschaftsgründungen für die Kapitalgesellschaften SRL und SPA sowie Kauf- und Übertragungsakte hierzu kurzfristig auf den Weg zu bringen. Alle notwendigen Beurkundungsakte werden über unser Büro in Zusammenarbeit mit unseren festen Notar- und Kooperationspartnern umgesetzt.

Über unser Korrespondenznetzwerk können wir auf fachkundige Kollegen, Rechtsanwälte, Steuerberater/Wirtschaftprüfer und Personaldienstleister zurückgreifen, die vor Ort tätig werden und als direkter Ansprechpartner mit der Zweigstelle zusammenarbeiten.

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