Sprache auswählen

Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

deutschland italien

Anders als in Deutschland, ist das Rentensystem und Altersvorsorge für (freiberufliche) Handelsvertreter in Italien gesetzlich geregelt durch den sog. Regolamento Enasarco, genehmigt durch Ministerialakt n. 36/0016415/MA004.A007/RAP-L-44 9.11. 2012, veröffentlicht im Gesetzesblatt / Gazzetta Ufficiale n. 285.

Nach dem italienischen Recht, besteht eine Beitragspflicht zur Altersversorgung und Eintragung in das Versorgungswerk der Handelsvertreter in Italien, ENASARCO, in folgenden Fällen:

  1. Der Tätigkeitsort des italienischen Handelsvertreters ist regelmäßig innerhalb Italiens, das Unternehmen/Geschäftsherr hat seinen Unternehmenssitz in einem EU Mitgliedsstaat außerhalb Italien, ohne Niederlassung. Es besteht Eintragungs- und Abgabepflicht. 
  2. Der Tätigkeitsort des italienischen Handelsvertreters ist regelmäßig außerhalb Italiens, das Unternehmen/Geschäftsherr hat seinen Unternehmenssitz in Italien. Es besteht Eintragungs- und Abgabepflicht.

Liegt der Tätigkeitsort des italienischen Handelsvertreters regelmäßig außerhalb Italiens, und unterhält das Unternehmen/Geschäftsherr seinen Unternehmenssitz in einem EU Mitgliedsstaat außerhalb Italien, ohne Niederlassung in Italien, besteht keine Eintragungs- und Abgabepflicht. Die Abgabe ist freiwillig.

Ob der Beitrag zur Altersvorsorge vertraglich ausgeschlossen werden kann und auch bei Handelsvertretern anfällt, die in der Rechtsform einer OHG oder gar Kapitalgesellschaft tätig sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Der Beitrag wird regelmäßig bei dem Unternehmer/Geschäftsherrn eingezogen, der auch Erklärungsschuldner ist.

Das Versorgungswerk Enasarco übt Kontrollaufgaben für das Ministerium Arbeit und Soziales in Italien aus, Art. 40 Regolamento. In diesem Zusammenhang stehen dem Versorgungswerk Zwangsmittel und Sanktionen bei unterlassener Eintragung und Beitragsabgaben zu, art. 3 decreto legge 12.9.1983, n. 463, legge 11.11.1983, n. 638. Gemäß Art. 38 Regolamento, können sich diese bis auf den (vollen) Jahresbeitrag belaufen, und im Falle des Vorsatzes, auch darüber hinausgehen. Parallel hierzu können strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Unsere Kanzlei betreut seit über 20 Jahren Unternehmer im deutsch italienischen Vertriebsrecht und dem Recht der  Handelsvertreter. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten auch bei der Anmeldung und Beitragsberechnung ENASARCO.

Kontaktieren Sie uns

Phone                             mail1

nach oben scrollen