Geschäftskunden
Verjährung zum 31.12.2019 beachten!
Im deutsch-italienischen Rechtsverkehr variiert die reguläre Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche von 3 Jahren (deutsches Recht, § 195 BGB) bis zu 10 Jahren (italienisches Recht, Art. 2946 c.c.), sofern keine besonderen gesetzlichen Verjährungsregeln vorgehen. Das italienische Recht kennt dazu besonders kurze Verjährungsfristen wie beispielsweise
- Verjährung aus Spedition und Beförderung: Frist 1 Jahr
- Verjährung auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung und Verkehrsunfällen: Frist zwischen 2 Jahren und 5 Jahren,
- Verjährung für wiederkehrende Leistungen: Frist 5 Jahre
- Verjährung für gesellschaftsrechtliche Ansprüche: Frist 5 Jahre
- Verjährung des Maklers: Frist 5 Jahre
Auch die Rechtsbehelfe zur Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung sind unterschiedlich: Das deutsche Recht verlangt die Einleitung eines Gerichtsverfahrens (§ 204 BGB), während die schriftliche Mahnung und das Mahnschreiben keine hemmende Wirkung haben, im Gegensatz zum italienischen Recht nach § 2943 4° BGB.
Da es mitunter schwierig sein kann, das anwendbare Verjährungsrecht in internationalen Angelegenheiten zu ermitteln ist es ratsam, im Zweifelsfall einen Anwalt zu konsultieren. Denn, wenn Verjährung eintritt, ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar. Fragen zum internationalen Verjährungsrecht und zur richtigen Verjährungsdauer bilden einen Tätigkeitsschwerpunkt des Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Der internationale Austausch und die Nutzung von Immaterialgütern ist von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Wir beraten unsere Mandaten im Bereich des
- Wettbewerbsrecht in Italien
- Marken- und Geschmacksmusterrecht in Italien
- Produktpiraterie
Wir prüfen im Vorfeld die Verkehrsfähigkeit der Rechte und entwerfen für unsere Klienten Weitergabe-Überlassungs- und Lizenzverträge nach internationalem Standard.
Im Verletzungsfall betreuen wir unsere Klienten in deutsch- italienischen Registerstreitigkeiten, strafrechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen über unsere Partnerkanzlei vor Ort.
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Fallstricke
Haftung des deutschen Geschäftsführers in seiner Zweitfunktion als Presidente del Consiglio di Amministratori (CDA). Viele Geschäftsführer üben - neben ihrer Tätigkeit in Deutschland - eine Zweitfunktion als Presidente der Geschäftsführung der italienischen Tochtergesellschaft aus. Dabei handelt es sich oft nur um eine nominelle Funktion. Die Haftungsrisiken - zivil-, straf- und steuerrechtlicher Art - sollte man indes nicht unterschätzen. Beispielsweise wurden im Jahre 2011 sechs deutsche Manager eines führenden deutschen Stahlunternehmens zu langjährigen Haftstrafen, zwischen 16 und sechs Jahren - verurteilt. Das Gericht sah es nach zweijähriger Verfahrensdauer als erwiesen an, dass die Manager Verstöße gegen die Arbeitssicherheit im italienischen Werk zu verantworten hatten. Dort hatte ein verheerender Brand im Jahre 2007 insgesamt 16 Todesopfer gefordert.
Neuigkeiten Italienisches Recht
Einführung der vereinfachten GmbH - der Società a responsabilità limitata semplificata - entsprechend der deutschen UG - mit einem Haftungskapital von 1,00 € - 9.999,00 € und einem vereinfachten Gründungsszenarium.
Dank unserer binationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, Gesellschaftsgründungen für die Kapitalgesellschaften SRL und SPA sowie Kauf- und Übertragungsakte hierzu kurzfristig auf den Weg zu bringen. Alle notwendigen Beurkundungsakte werden über unser Büro in Zusammenarbeit mit unseren festen Notar- und Kooperationspartnern umgesetzt.
Über unser Korrespondenznetzwerk können wir auf fachkundige Kollegen, Rechtsanwälte, Steuerberater/Wirtschaftprüfer und Personaldienstleister zurückgreifen, die vor Ort tätig werden und als direkter Ansprechpartner mit der Zweigstelle zusammenarbeiten.
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Wir beraten seit 1996 im Bereich Biolebensmittelrecht
Rechtsanwalt EG-Ökoverordnung Biosiegel Zertifizierungsrecht Rückstands- und Lebensmittelhaftungsrecht nach EU-BasisVo und LFBG Rückruf internationales Handelsrecht Sonderrecht des Getreide - und Gemüsehandels Schiedsverfahren
Alles aus einer Hand. Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Qualitäts- und Agraringenieure kooperieren im Bereich Bio und Lebensmittel.
Internationale Privat Public Partnership Projekte in Afrika und Südamerika für Öko-Landbau, Verpackungs- und Verarbeitungsanlagen. Planung und Vermittlung von Finanzierungs- und Fördermitteln öffentlicher Stellen, Beratung bei der Realisierung, Projektverwaltung und Überwachung nach Erfordernissen der Public Administration.
Öffentlichkeitsarbeit und Unternehmenskommunikation erfolgen durch unseren Public Relations Partner. Zu unseren Mandanten zählen Erzeuger und Händler, die ihre Produkte als Bio- oder Ökoware anbauen oder verkaufen bzw. mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
www.bio-lebensmittelrecht.com
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Forderungseinzug per Gerichts - und Vollstreckungsverfahren in Italien
Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung Italien. Über unser Informationssystems Dataitaly können wir sämtliche italienischen Handelsregister einsehen und überprüfen.Informationen über die aktuellen Ausfallrisiken im Markt und die Bonität von bestehenden und potenziellen Kunden.Wir betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gegen den Schuldner mit Sitz in Italien.
Tipp:
Verteidigung gegen ausländische Mahnbescheide - Zahlungsbefehle aus Italien. siehe auch Informationsblatt Zahlungsbefehl / Mahnbescheid aus Italien. Was tun ?
Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, etwa in Italien, durchzusetzen. Die Beantragung eines europäischen Zahlungsbefehls ist relativ einfach, Sie benötigen von Gesetz wegen keine anwaltliche Vertretung. Im günstigsten Fall müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen. Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, bleibt Ihnen also eine aufwändigere Klage erspart. Aber Vorsicht! Lassen Sie unbedingt - vor Einleitung eines solchen Verfahrens - die internationale Zuständigkeit des Gerichts, welches das Hauptverfahren durchzuführen hätte, wenn Einspruch eingelegt wird, durch einen Fachmann prüfen. Ohne eine Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH zu den internationalen Zuständigkeiten nach der Brüssel I (a)VO laufen Sie Gefahr, das falsche Gericht zu benennen, etwa Ihr Wohnsitzgericht. Dies kann zu schwerwiegenden Fehlern führen, mit einer sehr unangenehmen Kostenlast. Denn ist das Gericht international nicht zuständig, lehnt es Ihre Klage kostenpflichtig ab! Sie tragen dann nicht nur ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch diejenigen des Gegeners sowie alle Gerichtskosten. Im schlimmsten Fall versäumen Sie dann auch wichtige Verjährungsunterbrechnungen.
Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Wir arbeiten seit 1995 im internationalen Recht und UN-Kaufrecht, mit Schwerpunkt Kauf- und Distributionsverträge.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung können wir auf spezifische Fach- und Sprachkenntnisse zurückgreifen und die landestypischen Gepflogenheiten entsprechend berücksichtigen. Wir korrespondieren mehrsprachig in deutsch, englisch, italienisch, spanisch, französisch, niederländisch
Durch die langjährige Zusammenarbeit mit Kollegen, Rechtsanwälten und Steuerberatern, können Rechtsstreitigkeiten zuverlässig vor Ort bereut werden. Als hiesiger Ansprechpartner koordinieren wir die Vorgehensweise mit der Mandantschaft.
Kooperationsnetzwerk Europa und Übersee über die Association of Foreign Lawyers Germany
Wir vertreten Gläubiger in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, insbesondere Sicherunspools sowie bei der Geltendmachung von Kreditsicherheiten.
Besuchen Sie uns auf www.ra-pagliaro.eu
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Gesellschaftsrecht Italien
Wir beraten zum italienischen Gesellschaftsrecht und Niederlassungen mit Schwerpunkt:
- Beratungen zu Kapitalgesellschaften in Italien - SRL, SPA, SAS oder SNC - jetzt auch SRL Semplificata.
- Rechtsrevision der Aufsichtsorgane in der italienischen Gesellschaft srl und spa zum Thema Compliance und anti fraude.
- Abberufung / Bestellung der Geschäftsführer in srl und spa
- Gesellschafterstreitigkeiten
- Nierderlassungsrecht
Gesellschaftsrecht Italien: Fallstricke
Haftung des deutschen Geschäftsführers in seiner Zweitfunktion als Presidente del Consiglio di Amministratori (CDA). Viele Geschäftsführer üben - neben ihrer Tätigkeit in Deutschland - eine Zweitfunktion als Presidente der Geschäftsführung der italienischen Tochtergesellschaft aus. Dabei handelt es sich oft nur um eine nominelle Funktion. Die Haftungsrisiken - zivil-, straf- und steuerrechtlicher Art - sollte man indes nicht unterschätzen. Beispielsweise wurden im Jahre 2011 sechs deutsche Manager eines führenden deutschen Stahlunternehmens zu langjährigen Haftstrafen, zwischen 16 und sechs Jahren - verurteilt. Das Gericht sah es nach zweijähriger Verfahrensdauer als erwiesen an, dass die Manager Verstöße gegen die Arbeitssicherheit im italienischen Werk zu verantworten hatten. Dort hatte ein verheerender Brand im Jahre 2007 insgesamt 16 Todesopfer gefordert.
Neuigkeiten Italienisches Recht / Gesellschaftsrecht Italien
Einführung der vereinfachten GmbH - der Società a responsabilità limitata semplificata - entsprechend der deutschen UG - mit einem Haftungskapital von 1,00 € - 9.999,00 € und einem vereinfachten Gründungsszenarium.
Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Wir beraten seit über zwanzig Jahren zum italienischen Steuerrecht
- Einkommenssteuer Italien
- Lohnsteuer Italien
- Besteuerung Kapitalerträge aus Italien
- Besteuerung deutsche Niederlassung in Italien
- Besteuerung Veräußerungen Immobilien Italien
- Erbschaftssteuer Italien
Schnittpunkte zum deutschen Steuerrecht bearbeiten wir gemeinsam mit unseren Kollegen der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Kanzlei KHB, Kremer, Hamböcker, Boddenberg, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, direkt bei uns im Hause.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.
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Mediation im deutsch- italienischen Rechtsverkehr
Wir betreuen italienische und deutsche Unternehmen in den Verfahren der Wirtschaftsmediation in enger Kooperation mit
- Frau Dipl. Betriebswirtin Claudia Pagliaro-Golkar, Wirtschaftsmediatorin, IHK zertifiziert. Frau Claudia Pagliaro-Golkar verhandelt zweisprachig und verfügt über langjährige Erfahrungen im deutsch-italienischen Versicherungsbereich.
Unterschiede in Mentalität und Rechtskultur werden durch den binationalen Ursprung unserer Kanzlei aufgefangen.
Die gesamte Korrespondenz erfolgt stets zweisprachig.
Besonderes Augenmerk legen wir auf eine entspannte Verhandlungsatmosphäre. In unserem Konferenzraum (10 Plätze) im Herzen von Köln besteht die Möglichkeit, externe Teilnehmer durch Videokonferenz in die Besprechungen einzuschalten.
Die Kosten des Mediationsverfahrens teilen wir gerne auf Anfrage mit.
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Neuigkeiten zum italienischen Arbeitsrecht:
September 2014: Die Regierung Renzi legt dem italienischen Senat einen Reformentwurf zu dem wichtigen Art. 18 vor. Bislang gelten bei Kündigungen in Betrieben mit mehr als 15 Angestellten besondere Privilegien, insbesondere bei den Ausgleichs- und Abfindungsansprüchen.
Juli 2014: Der Jobs Act (Legge n. 78/2014 di conversione del Decreto Legge n. 34/2014) enthält Reformen zu den befristeten Verträgen, der Leiarbeit und Ausbildungsverträgen. Bei den befristeten Verträgen gibt es erste Ansätze einer erleichterten Befristungsregelung und Verlängerung der Befristung von 12 auf 36 Monate.
Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Recht. Rechtsanwalt für italienisches Arbeitsrecht in Köln
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Wir vertreten unsere Mandanten in Insolvenzverfahren in Italien
Über unser Informationssystems Dataitaly können wir sämtliche italienischen Handelsregister einsehen und Eintragungen zu Insolvenzveröffentlichungen recherchieren.
- Monitoring Insolvenzverfahren
- Forderungsanmeldung
- Geltendmachung von Sicherungs- und dinglichen Rechten
- Vertretung in der Gläubigerversammlung
- Vertretung in Auseinandersetzungen mit dem Insolvenzverwalter
Vertretung des Insolvenzverwalters bei der Realisierung von Ansprüchen gegen eine italienische Schuldnerin
- Koordination und Vertretung in Sekundärverfahren nach der europäischen Insolvenzordnung in Deutschland und Italien.
Im Falle eines Forderungsausfalls erstellen wir beglaubigten Nachweis oder Testat zum Zwecke der Einzelwertberichtigung oder (teilweisen) Uneinbringlichkeit. Siehe auch -> Recht & Steuern
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln.
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Wir unterstützen deutsche Gläubiger bei der Beitreibung titulierter Forderungen in Italien.
Das italienische Zwangsvollstreckungsrecht unterscheidet sich erheblich von der deutschen Rechtslage. Für die Realisierung titulierter Forderungen aus Deutschland bedarf es spezieller Kenntnisse und Vorprüfungen, wie etwa Insolvenzprüfung des Schuldners, die von unserer deutschen Kanzlei aus geleistet werden. In einem zweiten Schritt werden die Titel über unser festes Kooperationsnetzwerk in Italien in die Vollstreckung gegeben. Die Kollegen betreuen dann die Vollstreckung vor Ort, wir führen die Korrespondenz mit den Mandanten.
Neuigkeiten
Ab dem 10.01.2015 tritt die sog. Brüssel I a Verordnung in Kraft. Sie sieht erhebliche Erleichterungen bei der Durchsetzung von titulierten Ansprüchen in Italien vor. Denn ausländische Titel, also beispielsweise Urteile, die ein deutsches Gericht gegen eine italienische Schuldnerin erlassen hat, bedürfen dann grundsätzlich keiner gesonderten Vollstreckungsklausel in Italien. Dies ist erfreulich für deutsche Gläubiger. Sie können daher einen hiesigen deutschen Rechtsanwalt mit der Vollstreckung in Italien beauftragen.
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- Hauptkategorie: Tätigkeiten
Wir betreuen deutsche Versicherungsunternehmen bei ihren Aktivitäten in Italien
Koopertation, Gründung von Repräsentanzen bis hin zum Run OFF in Fragen des
- Italienischen Versicherungsrechts,
- allgemeinen Vertragsrecht,
- Arbeits- und Tarifvertragsrecht Italien,
- Ausgleichszahlung Leitende Mitarbeiter (Dirigenti),
- Verrechnungspreise für Dienstleistungen im Versicherungsgewerbe
Neuigkeiten Versicherungsmarkt Italien:
2013
Neues Tarifvertragsrecht in Italien für die leitenden Angestellten der Versicherungsbranche seit Juli 2013 in Kraft. CONTRATTO COLLETTIVO NAZIONALE DI LAVORO (CCNL) ASSICURAZIONI - ANIA - ASSISTENZA SANITARIA DIRIGENTI
Dauer des CCNL-Tarifvertrages Gemäß Art. 49 CCNL-Tarifvertrag von 1996 galt dieser bis 2007 (3+4+4 Regelung) und wurde durch den Tarifvertrag vom 15.10.2007 fast inhaltsgleich übernommen. Dieser ist aktuell geltend bis 31.12.2014 mit automatischer Verlängerungsoption von weiteren 4 Jahren. Eine gleichlautende Regelung ist auch in künftigen Tarifverträgen aufgenommen. Inhalt der tarifvertraglichen Regelungen:Anspruchsberechtigt sind angestellte leitende Mitarbeiter, Artt. 22, 49; Ex-Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft gemäß Art. 1 Abs. 3 der Anlage 8 zum CCNL, die Rente nach den einschlägigen Tarifvertrag beziehen, soweit diese nicht ein anderes Arbeitsverhältnis mit Versicherungsschutz unterhalten. Nicht erfasst sind die Ex-Mitarbeiter, die rentenberechtigt sind, zugleich ein neues Anstellungsverhältnis unterhalten und in Folge einer Erkrankung durch das andere Arbeitsverhältnis Krankenzahlungen erhalten oder einen Vorstandsposten bekleiden; die Ehefrauen der leitenden Mitarbeiter gem. Art. 5 CCNL 1996/2007 im Falle des Vorversterbens des leitenden, pensionierten Mitarbeiters ebenso die Kinder bis zum 26. Lebensjahr. In beiden Fällen entfällt die Anspruchsberechtigung, wenn die Hinterbliebenen jeweils Einkünfte von mehr als 37.000,00 € jährlich erzielen.
Leistungsumfang nach Art. 3 Anlage Voller Ersatz für die vom Anspruchsberechtigten verauslagten Aufwendungen im Krankheitsfall gemäß Art. 6, Ziff. A - D, so beispielsweise Krankenhausgeld, Transport- und Diagnosekosten, Arztkosten, Tagegeld bei Bettlägrigkeit 358,00 €/Tag, zahnärztlicher Kostenschutz mit gestaffelter Pauschale 8.500,00 €/Jahr, 10.500,00 €/Jahr bei Ehegatten, 12.0000,00 €/Jahr Familie, soweit die Familienangehörigen zu berücksichtigen sind, 70% der Arzneikosten, 80% für Routineuntersuchungen, 100% für Vorsorgemaßnahmen und Weiteres. Es wird die Übersetzung des Leistungskatalogs empfohlen; Ersatz der verauslagten Krankenkosten für den Ehegatten, soweit diese nicht über eigene Einnahmen verfügen, die eine Jahreseinnahme von etwa 37.000,00 € übersteigt;Kinder, die das 21. bzw. 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und noch studieren; Kosten des im Hausstand lebenden Lebenspartners nach Art. 4 CCN
Kostentragung: Gemäß Art. 22 Abs.4 geht die Krankenzusatzversicherung in Höhe von 75% zu lasten des Arbeitgebers, 25% werden dem leitenden Mitarbeiter jährlich vom Lohn abgezogen, soweit dieser noch tätig ist. Eine Aufteilungsregelung für Ex-Mitarbeiter besteht nicht, so dass davon auszugehen ist, dass die Kosten hierfür voll zu lasten des Arbeitgebers gehen.
Wir begleiten Versicherungsunternehmen bei einvernehmlichen Lösungungen nach dem Tarifvertragsrecht CCNL
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Neuigkeiten Recht Italien
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4/21: Buoni Fruttiferi - Postsparanleihen, italienische Staatsanleihen und Verjährung in COVID Zeit
Wichtige Mitteilung für alle Inhaber von italienischen Postobligationen (sog. Buoni Fruttiferi cartacei). Poste Italiane erklärt Verjährungshemmung für sog. BFP Inhaber während der Laufzeit der COVID Notstandsregelung zwischen dem 1.02.2020 und 31.07.2021 gemäß Notstands-gesetzgebung Artikel 34, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020. Diese sind bis zum 30.09.2021 einzulösen!Beachten Sie, dass die Einlösung aus dem Ausland durchaus Probleme bereiten kann. Mitteilung der Poste ITaliane -
3/21: Auswandern nach Italien. Italienische Notarkammer veröffentlicht Informationsbroschüre in deutscher Sprache
Italien erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Als Altersruhesitz, Feriendomizil aber auch neuer Lebensmittelpunkt. In den vergangenen zwei Jahren wurden interessante Subventionsmodelle aufgelegt. Eine prosperierende wirtschaftliche Zukunft mittels des sogenannten Recovery Fund für Italien wird in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Ökowende, E-Mobilität, Inklusion und Gesundheitswesen erwartet.
WOHNEN UND FIRMENGRÜNDUNG IN ITALIEN.
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2/21: Neuigkeiten zum italienischen Immobilienrecht. Das Gesetzesdekret 2020
Das strenge italienische Baurecht ist durch die Gesetzesreform 2020 nun an einigen Stellen gelockert worden. Dies ermöglicht eine einfachere Heilung von Baurechtsverstößen und führt so zu mehr Rechtssicherheit bei dem Kauf einer Immobilie in Italien. lesen Sie hierzu
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1/21: Zwei Jahre elektronische Rechnungsstellung in Italien
Seit dem 1. Januar 2019 sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die in Italien ansässig oder niedergelassen sind, verpflichtet, eine elektronische Rechnung auszustellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung betrifft sowohl Business-to-Business (B2B)- als auch Business-to-Consumer (B2C)-Transaktionen. Andererseits sind Unternehmen, die nicht in Italien steuerlich ansässig oder niedergelassen sind, von der Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung ausgeschlossen. Lesen Sie mehr
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9/20: Änderungen der Grundsteuer IMU in Italien
Das Jahressteuergesetz 2020 in Italien sieht Änderungen der Grundsteuer (IMU) vor.Mit Ausnahme der Bestimmungen über die Abfallsteuer (TARI) wird die einheitliche Kommunalsteuer (IUC) ab 2020 abgeschafft. IMU ist in den Paragraphen 739 bis 783 des Artikels 1 des Haushaltsgesetzes 2020 geregelt. Damit ist die neue IMU geboren, die IMU und TASI beinhaltet -
8/20 COVID Regelungen führen zu Erleichterungen im Baurecht Italien
COVID Notfallverordnung bringt "Mini-Condono"
Das Gesetzesdekret Nr. 76 vom 16.07.2020 (das sogenannte "Vereinfachungsdekret") sieht für das öffentliche Baurecht wichtige Änderungen vor. Betroffen sind unter anderem solche Bauten, die teilweise von der Baugenehmigung und den Planunterlagen abweichen. Es sieht eine Einschränkung der Sanktionsnorm des Art. 34 Abs. 2 des Präsidialdekretes 380/2001 (Öffentliches Baurecht Italien) vor.
Der neu eingeführte Artikel 34-bis des Präsidialerlasses 380/2001 trägt den Titel "Konstruktive Toleranzen" und ist auf folgende Situationen anwendbar:
kleine Unterschiede in Bezug auf das, was in der Baugenehmigung fehlt, und, allgemeiner, in Bezug auf die städtebaulichen und baurechtlichen Vorschriften (Abstände, Höhen usw., denen die Baugenehmigung selbstverständlich entsprechen muss);
einer anderen Art von Unterschieden, die sich für unterschiedliche Bedürfnisse während der Bauphase der Werke ergeben können;
die Art und Weise, wie die in den beiden vorstehenden Punkten genannten Unterschiede bei der Durchführung nachfolgender Arbeiten in Abwesenheit und bei der rechtmäßigen Bewegung von Gebäuden berücksichtigt werden müssen.
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7/20: Italienische Regierung verschärft zum 26.10.2020 COVID Verbote
Per Ministerpräsidentenerlass vom 24.10.2020 wurden in Italien weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben verfügt. Weiterlesen
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6/20: Covid-19- Italienische Regierung verlängert den Ausnahmezustand
Gesetzesdekret Nr. 125 vom 07. Oktober 2020 , Nr. 125: Notfallmaßnahmen im Zusammenhang mit der Erweiterung der Erklärung des epidemiologischen Notstands durch COVID-19 und für die operationelle Kontinuität des COVID-Warnsystems sowie für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/739 vom 3. Juni 2020. Weiter
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5/20: IMU und Rentner - Grundsteuer in Italien lebt wieder auf
Mit Wirkung zum 1. Januar 2020, werden italienische Rentner mit Wohnsitz im Ausland (AIRE-Mitglieder) wieder verpflichtet, IMU (Grundsteuer) auf die in Italien belegenen Immobilien zu zahlen, da die in Artikel 13, Absatz 2 des Gesetzesdekrets Nr. 201/2011, Gesetzesdekret Nr. 47/2014, vorgesehene Befreiung aufgehoben wurde (Gesetzesänderung Art. 1, Absatz 780 des Gesetzes Nr. 160 vom 27. Dezember 2019-Haushaltsgesetz 2020). Hintergrund ist ein gegen Italien eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahrens, wonach die Privilegierung italienischer Rentner mit Sitz im Ausland zu einer Diskriminierung anderer EU Angehörigen führe, die Eigentümer einer Immobilie in Italien sind, und von der IMU Ausnahme nicht erfasst wurden.
Fazit: Unabhängig davon, ob es sich um italienische oder ausländische Eigentümer mit Sitz im Ausland handelt: IMU ist ab 2020 für alle diejenigen zu zahlen, die nicht ihren Erstwohnsitz in Italien unterhalten.
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4/20: Coronavirus in Italien. Weitgehende wirtschaftliche und rechtliche Änderungen beschlossen
Der Coronavirus-Notstand hat in Italien zu einer Reihe von Maßnahmen geführt, mit denen versucht wird, auf die durch die Ausbreitung der Pandemie entstandenen wirtschaftlichen Erfordernisse zu reagieren. Der Prozess begann mit dem Gesetzesdekret 18/2020, das mit seinen 127 Vorschriften von arbeits- und sozialrechtlichen Maßnahmen über steuerliche Bestimmungen bis hin zu Maßnahmen im Bereich Wirtschaft und Justiz reicht. Ergänzt wurde dann das sogenannte Liquiditätsdekret D.L. Nr. 23 vom 8. April 2020, das am selben Tag veröffentlicht wurde, und dringende Maßnahmen bezüglich des Zugangs zu Krediten und des Zahlungsaufschubs vorsieht. Letzteres führt Regelung zum Zugang von Krediten, Aufrechterhaltung von Liquidität, Export, Internationalisierung und Investitionen.Die beschlossenen Maßnahmen sehen staatliche Garantien in Höhe von rund 200 Milliarden Euro vor, die über die SACE Simest, die zur Gruppe Cassa Depositi e Prestiti gehört, zugunsten von Banken gewährt wurden, um Unternehmen in jeglicher Form Kredite zu gewähren. Es sieht weiterhin Maßnahmen zur Kontinuität von Unternehmen in der Notstandsphase vor, insbesondere von solchen, die vor der Krise "wirtschaftlich gesund" waren und eine Aussicht auf Geschäftskontinuität bieten. Ergänzt werden diese Regelungen durch Sonderbestimmungen in den strategischen Wirtschaftsbereichen und Transparenzverpflichtungen in Finanzangelegenheiten. Schließlich finden sich Erleichterungen im Steuer- und Bilanzsektor, sogenannte dringende Regeln für den Aufschub steuerlicher und finanzieller Verpflichtungen von Arbeitnehmern und Unternehmen. Insbesondere die Aussetzung der Zahlungen von Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Beiträgen für die Monate April und Mai.