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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Wir beraten seit 1995 im internationalen Steuerrecht Deutschland / Italien zu Fragen des Einkommenssteuerrechts, insbesondere

  • zum steuerlichen Wohnsitz
  • zur Besteuerung des Arbeitseinkommens im internationalen Kontext
  • zur Besteuerung von  Dividenden und Zinsen,
  • zu Kapitalgewinnen
  • zu Immobilieneinnahmen
  • kontrollierten ausländischen Unternehmen, die durch das Gesetzesdekret 142/2018 neu formuliert wurde, und der damit verbundenen Regelung der rückgeführten Dividenden 
  • zur ständigen Niederlassung 
  • zu Ausnahmesystem für Zweigniederlassungen
  • zum Zusammenhang der Besteuerungsysteme.

 

Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht.

 

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