Nicht alle Doppelbesteuerungsabkommen sind gleich. Rechtsfragen, die sich an dem OECD Musterabkommen orientieren, sind nicht ohne Weiteres auf das deutsch- italienische Steuerrecht übertragbar. Zudem bestehen nationale Sonderregelungen des Außensteuer- und Einkommenssteuerrechts, in Deutschland wie in Italien, die die Falllösung erschweren.
Unsere Kanzlei berät seit 1995 zu speziellen Fragestellungen des deutsch italienischen Steuerrechts, der Anwendung sowie Auslegung des Doppelbesteuerungsrecht für den Bereich Einkommens- und Unternehmenssteuer sowie Erbschaftssteuerrecht. Anträge auf Erstattung oder Teilerstattung der deutschen/italienischen Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren können über unsere Kanzlei eingereicht werden.
Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 im deutsch italienischen Steuerrecht. Rechtsanwalt Gian Luca Pagliaro belegt regelmäßig Fortbildungskurse zum internationalen Steuerrecht in Italien und Deutschland. Eine Übersicht zur fachlichen Qualifikation finden Sie hier.