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Die Trennung von Ehepartnern oder deren Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbverhältnisse: Es ist zu beachten, dass die Trennung die eheliche Bindung lockert, ohne sie jedoch zu beenden, während die Scheidung sie insgesamt getrennt hat.

Vorauszuschicken ist, dass die einvernehmiche Scheidung nach italienischem Recht nach Art. 3 Abs. 2 LEGGE 1 dicembre 1970, n. 898 das förmliche Trennungsverfahren nach Art. 149 ff c.c voraussetzt. Die Scheidung ist also im Regelfall in zwei Abschnitte aufgeteilt. Dem Trennungsverfahren und - nach Ablauf der Trennungszeit - dem Scheidungsverfahren. Das italienische Erbrecht knüpft an diese beiden Abschnitte jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen. 


Einem ehemaligen Ehegatten, dem im Scheidungsverfahren das Recht auf regelmäßige Zahlung eines Unterhalts anerkannt wurde, kann vom Gericht erster Instanz im Bedarfsfall einen fortgesetzten Unterhalt aus dem Nachlass beantragen. Berücksichtigung finden dort der Unterhaltsbetrag, Bedarf, Hinterbliebenenrente, Nachlassvermögen, Anzahl und des Status der Erben und deren finanzielle Lage. Der Anspruch  erlischt, wenn der Begünstigte in eine neue Ehe wechselt oder sein Notstand endet; wenn der Notstand dann wieder auftritt, kann der Unterhalt neu übertragen werden.

Darüber hinaus hat der geschiedene Ehegatte im Falle des Todes des ehemaligen Ehegatten und in Abwesenheit eines überlebenden Ehegatten, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, es sei denn, er geht eine neue Ehe ein und ist der Empfänger der vorgenannten Leistung und vorausgesetzt, dass das Verhältnis, aus dem die Rente stammt, dem Scheidungsurteil vorausgeht.

Gibt es dagegen einen überlebenden Ehegatten, der Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente hat, so wird ein Teil der Rente und der anderen Zulagen, auf die er Anspruch hat, vom Gericht unter Berücksichtigung der Dauer des Verhältnisses auf den geschiedenen Ehegatten, der Empfänger der Zulage ist, aufgeteilt.

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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,

zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015), Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt:

 

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