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Die italienische Regierung hat mit DECRETO-LEGGE 17 marzo 2020, n. 18 – Gesetzesdekret für Maßnahmen zur Stärkung des nationalen Gesundheitsdienstes und wirtschaftliche Unterstützung für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notfall COVID-19. (20G00034) (ABl. Allgemeine Reihe Nr. 70 vom 17-03-2020) – in Kraft getreten am 17.03.2020 - für das Rechtsleben in Italien wichtige Aussetzungsfristen verfügt. ART. 83 des vorgenannten Dekrets enthält Regelungen für die Zivil-, Straf-, Steuer und Militärjustiz. Die hierzu erlassenen Vorschriften wurden durch die Artt. 36 und 37 Gesetzesdekret vom 8.04.2020, n. 23 nochmals abgeändert.

Die zivil- und strafrechtlichen Gerichtstermine wurden auf die Zeit nach dem 11. Mai 2020 verschoben und die Verfahrensfristen bis zum gleichen Datum ausgesetzt. Wechsel und Proteste wurden bis zum 30. April ausgesetzt und hohe Proteste während der Dauer der Aussetzung von Amts wegen annulliert. Es handelt sich dabei um einige der wichtigsten Neuerungen im Bereich der Justiz, die in den Artikeln 36 und 27 des Gesetzesdekrets Nr. 23 vom 8. April 2020 enthalten sind, das vor allem die Verfahrensfristen in der Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Buchführungs-, Steuer- und Militärjustiz verlängert. Diese Fristen wurden durch Artikel 83(1) und (2) des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020, das derzeit umgewandelt wird, auf den 15. April 2020 festgelegt. Die neue Massnahme verlängert die gesetzliche Frist für den Aufschub der Anhörungen in Zivil- und Strafverfahren sowie für die Aussetzung der Frist für den Abschluss jeglicher Handlung in diesen Verfahren. Folglich wird der 12. Mai 2020 - voraussichtlich - der erste Termin für die Wiederaufnahme der richterlichen Tätigkeit sein, wenn auch unter Beachtung der organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung einer Versammlung, die von den Leitern der Justizbehörden zu treffen sind. Dienstag, der 12. Mai 2020, ersetzt daher den 16. April als ersten Tag der "zweiten Phase", in der die Fristen und Anhörungen (nicht nur diejenigen, die ausnahmsweise nicht verschoben werden können) gezählt und erneut abgehalten werden. Die Verschiebung gilt auch für die Mediation (Gesetz 28/2010), die unterstützten Verhandlungen (Gesetzesdekret 132/2014) und schließlich auch für die Verfahren im Zusammenhang mit den Steuerkommissionen und der Militärgerichtsbarkeit. Eine Ausnahme wird für Strafverfahren gemacht, bei denen die Höchstdauer der Untersuchungshaft (Artikel 304 der Strafprozessordnung) in den sechs Monaten nach dem 11. Mai 2020 abläuft.

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Stand: 11.04.2020  Quellen

DECRETO-LEGGE 17 marzo 2020, n. 18 abrufbar in https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/03/17/20G00034/sg

DECRETO-LEGGE   8 aprile 2020, n. 23 abrufbar in https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/04/08/20G00043/sg

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