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Immobilienkauf in Italien und Vertragskontrolle Compromesso / Preliminare / proposta di acquisto

Grundsätzlich übernimmt in Italien der Notar die Prüfung des Kaufvertrages und klärt die "Verkehrsfähigkeit" der Immobilie. Diese Kontrolle erfolgt aber regelmäßig erst am Ende eines Kaufprozesses. Gemeinhin werden im Vorfeld bereits die sog. "Proposta d`acquisto", also das verbindliche Kaufversprechen oder der Vorvertrag, der "Preliminare/Compromesso" abgeschlossen. Es handelt sich um verbindliche Verträge mit Strafgeldversprechen im Falle der Nichterfüllung.  
 
Wir betreuen unsere Mandanten in dieser ersten Phase zu folgenden Punkten
  • Überprüfung des Katastarzustands der Immobilie,
  • Überprüfungen zum Eigentumsnachweis des Verkäufers,
  • Überprüfungen von Hypotheken
 
In Zusammenarbeit mit dem sog. Geometer können der städtebauliche und baurechtliche Zustand der Immobilie im Vorfeld geklärt werden, um sicherzustellen, dass die Immobilie überhaupt verkauft und /oder später umgebaut werden kann.
 
In der zweiten Phase bearbeiten wir den Vorvertrag (Compromesso/Preliminare) oder die sog. Proposta di Acquisto, das verbindliche Kaufangebot.
 
In der dritten Phase koordineren wir dann die Abwicklung des Kaufvertrages, Zahlungsmodalitäten und Bevollmächtigungen. Letztere machen dann Sinn, wenn die Erwerber der italienischen Sprache nicht mächtig sind. Selbstverständlich beraten wir Sie zu den einzelnen Vertragspunkten, den dinglichen Besonderheiten im italienischen Immobilienrecht und Nutzungsmöglichkeiten.
 
In der vierten Phase erfolgt die nachvertragliche Beratung zur Grundsteuer, Vermietungsoptionen und Besteuerung von Vermietung und Verpachtung in Italien und Deutschland sowie Beratungen im Baurecht für Umbauten.
 
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Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Recht

Gian Luca Pagliaro, mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Rechtsanwalt seit 1995, Rechtsanwaltskammer Köln

  • Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
  • Master di specializzazione diritto di immobiliare (Spezialisierung Italienisches Immobilienrecht)
  • Master di specializzazione diritto di successione (Spezialisierung italienisches Erbrecht)
  • Lehrbeauftragter am Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln
  • Gerichtssachverständiger für deutsches und italienisches Recht
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