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Das Internationale Wirtschaftsrecht ist ohne Vorkenntnisse eine schwierig zu ergründende Materie, vergleichbar mit einem Irrgarten. Kenntnisse des sogenannten Kollisionsrechts, das größtenteils aus europäischer Feder stammt, internationale Konventionen und Verträge sind ebenso unabdingbar wie das Wissen über die Sonderregelungen zur prozessualen Durchsetzbarkeit, allen voran Gerichtszuständigkeit und Vollstreckungsverfahren. Oftmals ist die Zeit knapp. Besonders tückich: Verjährung und Verfallsfristen, die sich größtenteils nach dem materiellen (ausländischen) Recht richten. Existenziell wird ein Fehler, wenn sich der Bearbeiter mit außereuropäischen Recht beschäftigt. Denn ein Großteil der Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen der Anwälte und Steuerberater sehen hierfür Deckungsausschlüsse vor. Damit haftet der Bearbeiter persönlich und unbeschränkt.

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