Ob Sie sich als Deutscher für längere Zeit im Ausland aufhalten oder als Ausländer hier in Deutschland leben und arbeiten: Die Erbrechtsverordnung bringt wichtige Änderungen. Für Sie, Ihre Familienangehörigen und Lebensgefährten.
Seit dem 17. August 2015 gibt es keine Zweifel mehr für diejenigen, die in der Europäischen Union leben und arbeiten. Ein Beispiel: Herr Olaf Schmidt, imaginärer deutscher Staatsbürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Italien, verheiratet mit Frau Michel (Französin, Eheschließung in den Niederlanden), und ein Sohn (Bert, geboren in den USA) verstirbt. Zum Vermögen gehört ein Haus in Portugal und Bankkonten in der Schweiz und Deutschland. Zudem war Herr Schmidt Gesellschafter einer italienischen SRL (GmbH).