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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Forderungseinzug per Gerichts - und Vollstreckungsverfahren in Italien

Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung Italien. Über unser Informationssystems Dataitaly können wir sämtliche italienischen Handelsregister einsehen und überprüfen.Informationen über die aktuellen Ausfallrisiken im Markt und die Bonität von bestehenden und potenziellen Kunden.Wir betreuen unsere Mandanten bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen gegen den Schuldner mit Sitz in Italien.

 
Titulierte Gläubiger betreuen wir im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Schuldner mit Sitz in Italien. Die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen werden dann mit unseren Korrespondenzpartnern vor Ort koordiniert. Durch­set­zung von un­be­strit­te­nen For­de­run­gen in der Eu­ro­päi­schen Union im Rahmen des europäischen Vollstreckungstitels.
 
Vollstreckungsschutz gegen rechtswidrige Urteile, Zahlungsbefehle, Mahnbescheiden aus dem Ausland.  
 
Im Falle eines Forderungsausfalls erstellen wir beglaubigten Nachweis oder Testat zum Zwecke der Einzelwertberichtigung oder (teilweisen) Uneinbringlichkeit. Siehe auch -> Recht & Steuern 
 

Tipp:

Verteidigung gegen ausländische Mahnbescheide - Zahlungsbefehle aus Italien. siehe auch Informationsblatt  Zahlungsbefehl / Mahnbescheid aus Italien. Was tun ?

Das Europäische Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gegen einen Schuldner aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, etwa in Italien, durchzusetzen. Die Beantragung eines europäischen Zahlungsbefehls ist relativ einfach, Sie benötigen von Gesetz wegen keine anwaltliche Vertretung. Im günstigsten Fall müssen Sie nicht vor Gericht erscheinen. Erhebt der Schuldner keine Einwendungen, bleibt Ihnen also eine aufwändigere Klage erspart. Aber Vorsicht! Lassen Sie unbedingt - vor Einleitung eines solchen Verfahrens - die internationale Zuständigkeit des Gerichts, welches das Hauptverfahren durchzuführen hätte, wenn Einspruch eingelegt wird, durch einen Fachmann prüfen. Ohne eine Kenntnis der Rechtsprechung des EuGH zu den internationalen Zuständigkeiten nach der Brüssel I (a)VO laufen Sie Gefahr, das falsche Gericht zu benennen, etwa Ihr Wohnsitzgericht. Dies kann zu schwerwiegenden Fehlern führen, mit einer sehr unangenehmen Kostenlast. Denn ist das Gericht international nicht zuständig, lehnt es Ihre Klage kostenpflichtig ab! Sie tragen dann nicht nur ihre eigenen Rechtsanwaltskosten, sondern auch diejenigen des Gegeners sowie alle Gerichtskosten. Im schlimmsten Fall versäumen Sie dann auch wichtige Verjährungsunterbrechnungen. 

 

Gian Luca Pagliaro, Rechtsanwalt, zugleich Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht

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