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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Die italienische Staatsangehörigkeit basiert auf einigen Grundprinzipien, darunter die Übertragbarkeit der Staatsangehörigkeit durch Abstammung (ius sanguinis), die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit, der Ausdruck des Willen zum Erwerb/Verlust der Staatsangehörigkeit und das ius soli (in bestimmten Fällem).

Italienische/r Staatsangehörige/r kann man aus folgenden unterschiedlichen Gründen werden: Durch Abstammung, durch Geburt in Italien (in bestimmten Fällen), durch Gesetz, durch Erwerb der Staatsangehörigkeit während der Minderjährigkeit, durch Eheschließung, durch den Wohnsitz, durch Konzession, durch Anerkennung.

Wir unterstützen Sie im Rahmen des Antragsverfahren zur Staatsangehörigkeit und in Pass-Angelegenheiten. Insbesondere:

  • Beratung und Bewertung der Rechtslage im Einzelfall
  • Assistenz im Konsulat beim gesamten Prozedere rund um das Verfahren
  • Assistenz im Konsulat beim Antrag/Verlängerung des italienischen Passes
  • Beschaffung von Unterlagen (in Zusammenarbeit mit dem Mandanten)
  • Ab August 2015: Assistenz beim neuen Online-Verfahren zur Beantragung der Staatsangehörigkeit durch Eheschließung
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