Nach der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung, kurz ErbStDV, besteht gemäß § 9 eine Anzeigepflicht der Botschaften und Konsulate. Die diplomatischen Vertreter und Konsuln der BRD haben dem Bundeszentralamt für Steuern die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle von Deutschen, die in Italien ihren letzten Wohnsitz unterhielten und dort verstarben, sowie Schenkungen italienischer Erblasser oder Schenker an Personen, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, anzuzeigen.
Der deutsche Fiskus hat damit eine grenzüberschreitende Kontrollmöglichkeit für alle deutsche Staatsangehörige, die nach Italien "ausgewandert" sind oder dort ihren Altersruhesitz haben. Ob eine Erbschaftsbesteuerung durch den deutschen Fiskus tatsächlich eintritt und wie umfangreich diese ausfällt, ist von einer Vielzahl von Einzelheiten abhängig. Zudem besteht noch das Besteuerungsrecht des italienischen Fiskus.
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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Im Jahre 2017 absolvierte er eine Spezialisierung zum italienischen Erbrecht, den sog. master breve nel diritto di successione in Mailand.