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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Die Vererbung von Unternehmen regelt das italienische Erbrecht durch den sogenannten Familienvertrag nach Art. 768 bis ff codice civile, dem patto di famiglia (contratto).

Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung zum gesetzlichen Erbrecht im Sonderfall des Unternehmenserbrecht, um die wirtschaftliche Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden. Er ist definiert als ein Erbvertrag im italienischen Erbrecht, mit dem ein Unternehmer sein Unternehmen oder seine Unternehmensbeteiligungen ganz oder teilweise auf einen oder mehrere seiner Nachkommen/Erben überträgt. Der Familienpakt ist daher eine gesetzliche Ausnahme zu dem ansonsten im italienischen Erbrecht geltenden Verbot von Vereinbarungen über die Nachfolge.


Familienrechtliche und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Daher gelten auch die Bestimmungen des Gesetzes über den Verkauf von Personengesellschaften und des Stammkapitals in vollem Umfang, einschließlich etwaiger vorgesehener Beschränkungen, Zirkulationsbeschränkungen oder Bezugsrechte.

Der Vertrag muss in Form einer öffentlichen Urkunde (Art. 768-ter des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches) abgeschlossen werden. Die Teilnehmer an der Vereinbarung müssen neben dem verfügenden Unternehmer notwendigerweise der Ehepartner und alle diejenigen sein, die legitim wären, wenn zum Zeitpunkt der Vertragsgestaltung die Nachfolge des Unternehmers eröffnet würde: Art. 768quarter Abs. 1 BGB.

Sollte es vorkommen, dass der Ehepartner oder andere rechtmäßige Parteien durch die Bestimmung der Vereinbarung vorgebeugt haben, können sie bei der Eröffnung der Nachfolge des verfügenden Unternehmers die Begünstigten der Vereinbarung auffordern, den Betrag in Höhe des Wertes der ihnen entsprechenden rechtmäßigen Aktien zuzüglich gesetzlicher Zinsen zu zahlen (Art. 768 - Exil des italienischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

 

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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,

zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017).


 

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