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Italienisches und deutsches Betreuungsrecht Neuigkeiten

Ein wichtiges Urteil des italienischen Kassationshofs aus dem Jahre 2012 zum Grad der Beeinträchtigung des Betreuten.

Cassazione n. 13197 del 2/8/2012: "L'amministrazione di sostegno non presuppone necessariamente l'accertamento di una condizione di infermità mentale, ma contempla anche l'ipotesi che sia riscontrata una menomazione fisica o psichica della persona sottoposta ad esame, la quale determini, pur se temporaneamente o parzialmente, un'incapacità nella cura dei propri interessi."

Danach ist besteht eine gesetzliche Fürsorgebefugnis nicht nur für Menschen, die unter einer vorübergehenden körperlichen oder psychischen  Beeinträchtigung leiden, sondern auch solche Erkrankten, die vorübergehend zur Ausübung ihrer eigenen Fürsorge nicht in der Lage sind.

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Als Rechtsanwalt tätig seit 1995

Vereidigter Gerichtssachverständiger für deutsches und italienisches Recht

Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht und Rechtsterminologie

Vertretung vor dem Europäischen Gerichtshof

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