Die Trennung von Ehepartnern oder deren Scheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erbverhältnisse: Es ist zu beachten, dass die Trennung die eheliche Bindung lockert, ohne sie jedoch zu beenden, während die Scheidung sie insgesamt getrennt hat.
Vorauszuschicken ist, dass die einvernehmiche Scheidung nach italienischem Recht nach Art. 3 Abs. 2 LEGGE 1 dicembre 1970, n. 898 das förmliche Trennungsverfahren nach Art. 149 ff c.c voraussetzt. Die Scheidung ist also im Regelfall in zwei Abschnitte aufgeteilt. Dem Trennungsverfahren und - nach Ablauf der Trennungszeit - dem Scheidungsverfahren. Das italienische Erbrecht knüpft an diese beiden Abschnitte jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen.