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Reform der Erbschaftssteuer Italien 2024. Was ändert sich?

Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der sogenannten Schenkungsaddition, d.h.: die fiktive Zusammenlegung des Wertes von Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen zugunsten des Erben und Hinzurechnung auf den Freibetrag im Erbfall. Dies wurde nun im Rundschreiben 29/E vom 19. Oktober 2023 und die Anordnung Nr. 396213 der Steuerbehörde vom 8. November 2023 veröffentlicht.

Dem Rundschreiben zufolge ist die Einrichtung der Hinzurechnung der addierten Schenkungen auf die "Erbschaft" als veraltet zu betrachten, so dass sie weder für die Festlegung der Steuersätze noch für die Berechnung des Freibetrages angewendet werden kann.

Die sogenannte Schenkungskohorte, d.h. die fiktive Zusammenrechnung des abgezinsten Wertes von Schenkungen, die der Schenker zuvor getätigt hat, mit dem Gesamtnettowert des geschenkten Vermögens, bleibt von dem Rundschreiben aber unberührt. Schenkungen  unterliegen zu Lebzeiten also nach wie vor der Freibetragsgrenze. Erbschaftssteuersätze und Freibeträge bleiben unverändert, ebenso wie die Kataster-, Hypotheken- und Stempelsteuern sowie die Sondersteuern und -sätze.

Vorsicht Fallstrick! Wer glaubt, dass er zu Lebzeiten Vermögen innerhalb der Freigrenzen ungehindert übertragen kann, ohne dass diese auf die Erbschaft angerechnet werden, sollte sich vorher informieren! Im deutsch italienischen Erbschaftssteuerfall ist im Einzelnen zu klären, welches Recht gilt und wie die Anrechnung von akkumulierten Schenkungen zu Lebzeiten funktioniert. 

Ebenso zu berücksichtigen ist die zivilrechtliche Wirkung von Schenkungen zu Lebzeiten auf die Pflichtteilsberechnung!  

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