
Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und Privatrecht
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Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts, grenzüberschreitend. Unsere Korrespondenzsprachen sind deutsch, italienisch, englisch, französisch, spanisch, arabisch (maghrebinisches Arabisch).

Italienisches Recht
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Internationales Recht
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Steuerrecht
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- Kapitaleinkünfte Ausland
AKTUELL
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Änderung des italienischen Staatsangehörigkeitsgesetzes, Stand 17.Mai 2025
Das Gesetzesdekret zur italienischen Staatsbürgerschaft ist im Senat mit 81 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen in dieser Woche angenommen worden. Damit ist der Weg frei für die Abgeordnetenkammer, die bis zum 27. Mai ein Gesetz erlassen wird.
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Italien: Wichtige Änderungen zum Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft
Gesetzesdekret vom 28.03.2025 zur Änderung des italienischen Staatsangehörigkeitsgesetzes
Das Ministerkabinett Italien hat auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Außenminister Antonio Tajani und Innenminister Matteo Piantedosi überraschend ein Gesetzesdekret mit dringenden Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft verabschiedet.
I. Gesetzesdekret vom 28.03.2025, bereits in Kraft getreten
Hier sind die wichtigsten Punkte des Dekrets vom 28. März 2025 über dringende Bestimmungen zur Staatsbürgerschaft:
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Steuerrecht Italien. Die Steuerreform 2023-2025
Steuerreform Italien 2023-2025
Gesetz zur Steuerreform: Das Gesetz Nr. 111/2023 wurde am 14. August 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 29. August 2023 in Kraft. Die Regierung hat 24 Monate Zeit, um eine Reihe von Gesetzesdekreten zur umfassenden Überarbeitung des Steuersystems zu erlassen.
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Neuigkeiten 2025 Erbschaftssteuer Italien
Erbschaftssteuer Reform Italien 2025
Die Gesetzesverordnung 139 vom 18. September 2024, die im Amtsblatt Nr. 231 vom 2. Oktober veröffentlicht wurde, führt ab dem 01.01.2025 zu einer Reihe von Änderungen, die für die Berechnung und Zahlung der Erbschaftssteuer in Italien relevant ist und auch die einzureichende Dokumentation reformiert.
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10/2024: Neue Auslegungen zur internationalen Steuerverordnung und Ansässigkeit in Italien
Mit Gesetzesverordnung Nr. 209/2023 sind neue Vorschriften für die Frage der Ansässigkeit, also zur internationalen Besteuerung, in Italien verabschiedet worden. Jetzt hat die Agenzia delle Entrate, das italienische Finanzamt, in ihrem jüngsten Rundschreiben Nr. 20/E vom 4.11.2024 die Einzelheiten zu den eingeführten Änderungen auf die Frage des steuerlichen Wohnsitzes von natürlichen Personen, Gesellschaften und Körperschaften erläutert.
Die neuen Auslegungsregeln gelten für natürliche Personen ab dem Steuerjahr 2024.
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Steuer aus Vermietung und Verpachtung kurzeitiger Mietverträge in Italien ab 1.08.2024
Ferienhausvermietung in Italien zum 1.08.2024. 21% oder 26% Quellensteuer?
Die Einkommenssteuer auf Kurzzeitvermietungen wird ab diesem Jahr gesplittet und der Gesetzesdekret Nr. 50/2017 vorgesehene Satz von 21 Prozent wird durch den neue, höheren Steuersatz von 26 Prozent ersetzt.
Dies sind die Neuerungen, die durch das Haushaltsgesetz 2024 eingeführt wurden, das im Mittelpunkt des von der Agenzia delle Entrate am 1. August aktualisierten Leitfadens über kurzfristige Vermietungen steht, um die Regeln und Anforderungen für die Anwendung der Steuerregelung für kurzfristige Vermietungen zu klären.
Dabei handelt es sich um Verträge über die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken in Italien mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen, die von Privatpersonen außerhalb der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen werden. Die Regelung der "cedolare secca" gilt auch für Verträge, die neben der Überlassung der Immobilie bestimmte Nebenleistungen vorsehen, die als eng mit dem Mietvertrag verbunden gelten, wie z. B. die Bereitstellung von Wäsche, die Reinigung der Räumlichkeiten oder die Überlassung der Nutzung von Telefon- oder W-LAN-Anschlüssen.
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