
Das Jahressteuergesetz 2026 in Italien sieht eine Neuerung vor, wonach für Vermieter von drei oder mehr Immobilien - Ferienhäusern - eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich ist.
Insbesondere wird die bisherige Regelung geändert, wonach die unternehmerische Tätigkeit ab der fünften Immobilie im Besitz begann. Dies gilt auch für deutsche Eigentümer, die mehrere Immobilien in Italien vermieten.
In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Tourismus klargestellt, dass ab der dritten Immobilie, die für Kurzzeit- oder Ferienvermietungen genutzt wird, eine SCIA - eine baurechtliche Genehmigung - erforderlich ist. Die SCIA (Segnalazione Certificata di Inizio Attività, zertifizierte Meldung der Aufnahme einer Tätigkeit) ist eine obligatorische Selbstbescheinigung, die bei der Gemeinde eingereicht wird und es ermöglicht, eine Tätigkeit (handwerklich, gewerblich, industriell) mit sofortiger Wirkung aufzunehmen, zu ändern oder einzustellen, ohne vorläufige Überprüfungen abzuwarten. Sie ersetzt die alten Zustimmungsurkunden und überträgt die Verantwortung für die Anforderungen auf den Inhaber.
2025 wurde die Neuerung des CIN (Codice Indentificativo Nazionale, nationaler Identifikationscode) umgesetzt. Im Durchführungsdekret des CIN, wurden klare Regeln für die Sicherheit der vermieteten Immobilien vorgesehen.