Steuervorschriften für Kryptowährungen in Italien und rückwirkende Amnestie
Einzelheiten zum Jahressteuergesetz Italien 2023. Zum ersten Mal in der italienischen Gesetzgebung ist eine steuerliche Regelung für Kryptowährungen (oder 'virtuelle Währungen', 'Krypto-Assets', etc.) vorgesehen, die zunächst die ausdrückliche Einbeziehung von Krypto-Assets in den steuerlichen Rahmen für das Einkommen natürlicher Personen festlegt. Das konsolidierte Einkommenssteuergesetz 2023 enthält dazu eine neue Kategorie von 'verschiedenen Einkünften', die aus Kapitalgewinnen und anderen Einkünften besteht, die durch:
- Einlösung
- Veräußerung gegen Entgelt;
- Tausch;
- Besitz
von Krypto-Vermögenswerten, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die elektronisch gespeichert oder mit Distributed-Ledger- oder gleichwertigen Technologien gehandelt werden, in Höhe von insgesamt mindestens 2.000 EUR während des Steuerzeitraums.