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Worum geht es bei dem Condono edilizio:

Oftmals wurden Gebäude oder Teile von diesen in Italien ohne Baugenehmigung errichtet. Der sog. condono edilizio ist eine staatliche Regelung, die es den Bürgern ermöglicht, ihren irregulären Bau zu heilen und die Vorteile der vollständigen oder teilweisen Aufhebung der damit verbundenen Geldbuße oder Sanktion zu nutzen. Es handelt sich um eine Amnestie, basierend auf einem speziellen und zeitlich beschränkten Gesetz. Die Sanktionszahlung ermöglicht, eine Unregelmäßigkeit durch die Zahlung eines gesetzlich festgelegten Betrags zu beseitigen. Eigentlich handelt es sich um ein Instrument aus dem Strafrecht. Aber im Laufe der Zeit wurde dieser Begriff auch mit Amnestieverfahren gleichgesetzt, und zwar in Bezug auf den Betrag, der für die Heilung der irregulären Position zu zahlen ist.

In Italien gab es mehrere Amnestien für Schwarzbauten; die letzte war 2003. Der Grund, warum der Staat Gebäude-Missbräuche duldet, liegt nicht in einer staatlichen Großzügigkeit, sondern ist im Regelfall dem Staatsdefizit geschuldet.

Liste der Amnestien in Italien für Gebäude, die ohne gültige Baugenehmigung errichtet wurden:

Im Jahr 1985, mit dem Gesetz Nr. 47/1985.

Im Jahr 1994, mit dem Gesetz Nr. 724/1994;

Im Jahr 2003, mit dem Gesetz Nr. 326/2003. Die Frist ist zum 31. März 2004 ausgelaufen.

Seither hat der italienische Staat keine Amnestiegesetze für Schwarzbauten verabschiedet, auch wenn diese immer wieder diskutiert wurden.

 

Was kann ich heute tun, um einen Schwarzbau in Italien zu heilen. Die sog. sanatoria edilizio

Hier greift die sog. sanatoria, also nicht zu verwechseln mit dem condono. Beide sind zwar Maßnahmen zur Behebung einer irregulären Situation, aber es gibt wichtige Unterschiede zwischen ihnen. Die Amnestie ist außergewöhnlicher Natur und hat eine begrenzte Dauer: Das Gesetz, das sie vorsieht, setzt auch die Frist für die Einreichung des Antrags. Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich, den Schwarzbau durch die Amnestie zu heilen.

Die sogenannte sanatoria (auch "Konformitätsgenehmigungg" genannt) ist stattdessen eine gewöhnliche und stets geltende Maßnahme, die in den Artikeln 36 und 45 des Präsidialerlasses 380/01 verankert ist. Im Gegensatz zur Amnestie, die eine absolute und bedingungslose Legalisierung herstellen kann, kann die sanatoria nur unter bestimmten Bedingungen erreicht werden. Hier ist die Einschaltung eines Geometers vor Ort unbedingt erforderlich.

 

Empfehlung:

Für Eigentümer mit Sitz im Ausland ist dies eine besondere Herausforderung. Denn der Erfolg einer sog. sanatoria ist keineswegs sicher und dauert oftmals Jahre. Umso wichtiger ist es

  • bei dem Kauf einer Immobilie genau prüfen zu lassen, ob das Gebäude den einschlägigen Bauvorschriften entspricht;
  • bei dem Verkauf vorab zu prüfen, ob das Gebäude oder Gebäudeteile die erforderlichen Baugenehmigungen ausweisen. Denn, der Verkäufer hat die Ordnungsmäßigkeit beim Verkauf zu versichern. Also: Versprechen Sie im Vorvertrag nichts, was Sie nicht halten können.

Sollte also ein Schwarzbau vorliegen, kommen Sie um eine Heilung nicht herum. Denn die Immobilie ist faktisch unverkäuflich und - die Rechtswidrigkeit löst sich nicht von selbst auf. Und im Ergebnis haftet der Gebäudeeigentümer für Schäden an Dritte. Es ist also fachlicher wie rechtlicher Rat gefragt. Hier sollte stets ein hiesiger Ansprechpartner einbezogen werden, der die Vorgänge mit dem Geometer vor Ort koordiniert und die erforderlichen Informationen mitteilt.

Wir arbeiten seit 1995 im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, insbesondere italienisches Immobilienrecht und Baurecht.

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