Wir arbeiten seit 1996 im deutschen und ausländischen Recht der Handelsvertreter und beraten unsere Mandanten bei der internationalen Vertragsgestaltung. Wir vertreten unsere Mandanten, Unternehmer und Handelsvertreter in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Provisionen, Altersgeld, Buchauszug, Ausgleichsanspruch und Berechnung der Abfindung.
Kernthemen sind
- Vertragsgestaltung von internationalen Handelsvertreterverträgen
- nationales Tarifrecht
- Beendigung des Handelsvertretervertrages
- Buchauszug und Provisionsberechnung
- Abfindung bei Beendigung des Handelsvertretermandats
- gerichtliche Vertretung
In Auslandsangelegenheiten kooperieren wir mit den Prozessanwälten vor Ort und stimmen die erforderlichen Strategien ab. Denn in der Prozessführung sind Detailkenntnisse – wie oftmals - von streitentscheidender Bedeutung.