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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Erbschaftssteuer Auslandsimmobilien in Italien. Bewertung ausländische Immobilien in der Erbschaftssteuererklärung

Erbschaftssteuer in Deutschland - Ferienwohnung in Italien oder Gesellschaftsanteil in Italien. Wie wird es bewertet?Gehört zum Nachlass Grundvermögen im Inland oder in EU-/EWR Staaten, dann besteht Erklärungsbedarf. Die Bewertungsfinanzämter nach § 151 ff BewG sind hier nicht zuständig.  

Die Bewertung von ausländischem Grundbesitz und ausländischem Betriebsvermögen richtet sich nach § 12 Abs. 7 ErbStG i. V. m. § 31 BewG. Ausländisches Grundvermögen und ausländisches Betriebsvermögen sind demzufolge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Was aber ist der "gemeine Wert" und wie wird er ermittelt. Werden Besonderheiten wie Alter, Lage und Zustand berücksichtigt?
 
Zwar obliegt die Bewertung allein dem zuständigen Finanzamt, welches die Erbschaftssteuererklärung bearbeitet. Allerdings haben die Erklärenden, also Erben oder Vermächtnisnehmer / Pflichtteilsberechtigte, eine Mitwirkungspflicht.Gefordert sind also Anknüpfungstatsachen, aus denen sich ein Bodenrichtwert und ein Markt- bzw. Verkehrswert der Aufbauten zum Bewertungszeitpunkt ergibt. Dabei können weitere Faktoren nach dem Bewertungsgesetz einfliessen.
 
Unsere Kanzlei berät seit 1995 im deutsch italienischen Rechtsverkehr, unter anderem zu steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Bewertungen von Auslandsvermögen, Häuser und Betriebsvermögen, so dass diese als Bewertungsansatz in die deutsche Erbschaftssteuererklärung eingeführt werden können. 
 
 

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Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen,

zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Erbschaftssteuer International (Fortbildung Bundessteuerberaterkammer Dortmund 2015),Master di specializzazione diritto di successione" (Fortbildung Spezialisierung italienisches Erbrecht Euorconference, Mailand 2017). Kontakt:


 
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