Italienisches Erbrecht, Rechtsanwalt Pagliaro: Was können wir für Sie tun
Unsere Kanzlei arbeitet seit 1995 im deutsch italienischen Rechtsverkehr. Das deutsche und italienische Erbrecht bilden hierbei einen besonderen Schwerpunkt, also Erbfälle, in denen der Verstorbene in Deutschland oder Italien lebte oder Vermögen im In- oder Ausland besaß. Diese Umstände werfen regelmäßig komplexe Fragen zum internationalen Güter- und Erbschaftssteuerrecht auf, für die es Expertise zu den Rechtssytemen beider Länder braucht.
Nachlassermittlung
Unsere Kanzlei ist mit den Immobilien- und Unternehmensregistern in sämtlichen Regionen Italiens verbunden, so dass der Nachlass schnell und zuverlässig ermittelt wird. Über unser PEC Kommunikationssystem stehen wir in Verbindung zu allen Nachlassgerichten, Standesämtern und Banken in Italien.
Nachlassabwicklung und Bewertung
Umschreibungen von Immobilieneigentum in Italien erfolgen direkt über unsere Kanzlei ebenso wie die Auflösung von Finanzdepots/Bankkonten oder Übertragungen an Gesellschaften. Komplexere Erbauseinandersetzungen, etwa zwischen Miterben, können wir mit unseren Kooperationspartnern, Notare und Anwälte, betreuen. Über unser Informationssystem für Bodenrichtwerte in Italien können wir Bewertungen von Immobilieneigentum in Italien vornehmen.
Ausschlagung der Erbschaft und Haftungsbeschränkungen
Als Ansprechpartner für deutsches und italienisches Erbrecht betreuen wir unsere Mandanten bei der Erbausschlagung. Wir entwerfen und koordinieren die erforderlichen Verzichtserklärungen und gewähren die Publizität.
Nachlassplanung für Vermögen in Deutschland und Italien
Gemeinsam mit deutschen/italienischen Notaren und Steuerberatern entwerfen wir Testamente und Schenkungsverträge, die in beiden Ländern verwendet werden können und so eine einheitliche Vorgehensweise gewähren.
Erbschaftssteuer
Die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer sollte von Anfang an geprüft werden. Da kein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen besteht, bedarf es hier besonderer Obacht! Wir kooperieren hier mit verschiedenen Steuerberatern, oder unterstützen die Berater des Erben zu Fragen des italienischen Steuerrechts. Bewertung für in Italien gelegenes Grundeigentum (Ländereien, Häuser, Wohnungen) oder Unternehmen.
Kosten und Transparenz
Grundsätzlich empfehlen wir eine Honorarvereinbarung, unabhängig von dem Nachlasswert. Auf diesem Weg können die Kosten weitestgehend transparent gehalten werden. Endet das Mandat vorzeitig oder wird auf einzelne Mandatspunkte verzichtet, zahlt der Mandant nur die bis dahin erbrachte Bearbeitung.
Unser Team
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht. Im Jahre 2017 absolvierte er eine Spezialisierung zum italienischen Erbrecht, den sog. master breve nel diritto di successione in Mailand.
Dott. Daniel Urso, juristisches Studium an der Università CATTOLICA DEL SACRO CUORE, Mailand, Facoltà di Giurisprudenza, mit der Graduierung LMG/01 (Giurisprudenza). Schwerpunkt: Betreuung von Erbschaftssteuererklärungen und Umschreibungen von Immobilien.
Dott.ssa Fatima Laghbili, juristisches Studium an der Universität PISA, Facoltà di Giurisprudenza, mit Graduierung LMG/01 (Giurisprudenza); Postgradual Universität zu Köln, Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Schwerpunkt: Auflösung von Bankdepots und Notariat.
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Deutsch-Italienisches Steuerrecht: Abgeltungssteuer in Italien - Zinsinformationsverordnung
Für gezahlte Zinsen aus Kapitalanlagen in Italien fällt regelmäßig Abgeltungssteuer auch in Deutschland an. Zwischen Deutschland und Italien erfolgt ein Informationsaustausch nach der Zinsinformationsverordnung. Auskunftspflichtig sind gem. § 4 ZIV sog. Zahlstellen, insbesondere Banken in Deutschland/Italien, bestimmte Daten über Zinszahlungen durch eine inländische Zahlstelle an wirtschaftliche Eigentümer, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft haben, an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt speichert die übermittelten Daten und übermittelt sie zum Zwecke der Besteuerung einmal jährlich weiter an die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem der wirtschaftliche Eigentümer ansässig ist. Gemeldet werden Zinsen und Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere. Im Zentrum der Regelung stehen Zinszahlungen von Banken im europäischen Ausland an Personen, die in Deutschland einkommenssteuerpflichtig sind. Der Informationsaustausch zwischen dem deutschen Fiskus und den italienischen Banken erfasst damit grenzüberschreitende Zinszahlungen an Personen, meist Italiener mit Wohnsitz in Deutschland. Derzeit ergehen Aufforderungen der deutschen Finanzämter zur Erklärung von Zinserträgen in Italien für die Jahre 2011 und 2012.
Die EU-Zinsrichtlinie ist zum 1. Januar 2016 aufgehoben.Der letzte Datenaustausch wird entsprechend der o. g. Aufhebungsrichtlinie im Kalenderjahr 2016 für den Meldezeitraum 2015 erfolgen. Meldungen für den Meldezeitraum 2015 müssen auf elektronischem Weg bis zum 31. Mai 2016 (31. Mai des Jahres, das auf das Jahr des Zuflusses der Zinserträge folgt) beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen sein.
Ab dem Meldezeitraum 2016 (Zuflüsse ab dem 1. Januar 2016) werden Informationen entsprechend des Common Reporting Standard (CRS) ausgetauscht.
Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern der Steuerberaterkanzlei Kremer, Hamböker, Boddenberg, Köln, und unseren italienischen Partnern.
Erbschaftssteuer Italien Deutschland
Das Finanzamt vergisst nicht. In deutsch - italienischen Erbfällen, etwa wenn der Verstorbene italienischer Staatsangehöriger war oder sich Vermögen eines Deutschen in Italien befindet, wird regelmäßig das deutsche und das italienische Erbschaftssteuerrecht aufgerufen. Die Erben haben hier zeitnah Erklärungen abzugeben. Erfolgt dies nicht oder nur unvollständig, und sollte Erbschaftssteuer anfallen, ist der Vorwurf der Steuerverkürzung oder gar der Steuerhinterziehung im Raum. Dieses Problem kann an die nächsten Generationen weiter gegeben werden.
Der Datenaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist heute fast Standard. Es bleibt also nichts verborgen. Und ein Vermögenserwerb ist regelmäßig plausibel darzulegen. Es macht also Sinn, sich zeitig fachmännisch beraten zu lassen. Das Zusammenspiel von italienischer und deutscher Steuer ist aber nicht jeden Berater bekannt.
Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro. Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht. Wir arbeiten seit 20 Jahren im deutsch-italienischen Erb- und Erbschaftssteuerrecht. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern im Hause, den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern Kremer, Hamböcker und Boddenberg bearbeiten wir Erklärungen für das In- und Ausland und betreuen unsere Mandanten auch fiskalisch bei der Nachlassplanung. mehr
Die Erbrechtsverordnung ist seit dem 17.08.2015 in Kraft
Ob Sie sich als Deutscher für längere Zeit im Ausland aufhalten oder als Ausländer hier in Deutschland leben und arbeiten:
Die Erbrechtsverordnung kommt und bringt wichtige Änderungen. Für Sie, Ihre Familienangehörigen und Lebensgefährten.
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