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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

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Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Exportrecht - Internationales Vertragsrecht - Internationales Verbraucherrecht - UN-Kaufrecht CISG - Incoterms - Handelsvertreterrecht - Erbrecht in Europa - Erbrechtsverordnung - Ausländisches Gesellschaftsrecht - Zweigniederlassung im Ausland - Insolvenz im Ausland - Europäisches Mahnverfahren - internationales Schiedsverfahren - EuGVVO Prozessführung 

Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts, grenzüberschreitend. Unsere Korrespondenzsprachen sind deutsch, italienisch, englisch, französisch, spanisch, arabisch (maghrebinisches Arabisch). 

Italienisches Recht

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Steuerrecht

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AKTUELL

  • 10/2024: Neue Auslegungen zur internationalen Steuerverordnung und Ansässigkeit in Italien

    Mit Gesetzesverordnung Nr. 209/2023 sind neue Vorschriften für die Frage der Ansässigkeit, also zur internationalen Besteuerung, in Italien verabschiedet worden. Jetzt hat die Agenzia delle Entrate, das italienische Finanzamt, in ihrem jüngsten Rundschreiben Nr. 20/E vom 4.11.2024 die Einzelheiten zu den eingeführten Änderungen auf die Frage des steuerlichen Wohnsitzes von natürlichen Personen, Gesellschaften und Körperschaften erläutert.

    Die neuen Auslegungsregeln gelten für natürliche Personen ab dem Steuerjahr 2024.

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  • Steuer aus Vermietung und Verpachtung kurzeitiger Mietverträge in Italien ab 1.08.2024

    Ferienhausvermietung in Italien zum 1.08.2024. 21%  oder 26% Quellensteuer?

     

    Die Einkommenssteuer auf Kurzzeitvermietungen wird ab diesem Jahr gesplittet und der Gesetzesdekret Nr. 50/2017 vorgesehene Satz von 21 Prozent wird durch den neue, höheren Steuersatz von 26 Prozent ersetzt.

    Dies sind die Neuerungen, die durch das Haushaltsgesetz 2024 eingeführt wurden, das im Mittelpunkt des von der Agenzia delle Entrate am 1. August aktualisierten Leitfadens über kurzfristige Vermietungen steht, um die Regeln und Anforderungen für die Anwendung der Steuerregelung für kurzfristige Vermietungen zu klären.

    Dabei handelt es sich um Verträge über die Vermietung von Immobilien zu Wohnzwecken in Italien mit einer Dauer von höchstens 30 Tagen, die von Privatpersonen außerhalb der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit abgeschlossen werden. Die Regelung der "cedolare secca" gilt auch für Verträge, die neben der Überlassung der Immobilie bestimmte Nebenleistungen vorsehen, die als eng mit dem Mietvertrag verbunden gelten, wie z. B. die Bereitstellung von Wäsche, die Reinigung der Räumlichkeiten oder die Überlassung der Nutzung von Telefon- oder W-LAN-Anschlüssen.

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  • Bauamnestie Italien 2024 "Decreto Salva Casa", der sog. Mini Condono

    Baurecht Italien. Gesetz zum sog. "Mini Condono" in Italien ist am 27.07.2024 in Kraft getreten. 

    Das Gesetzesdekret Nr. 69/2024, bekannt als "Salva Casa", wurde in Italien am 24. Juli 2024 in ein Gesetz umgewandelt. Das Dekret, das am 27. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, führt wichtige Vereinfachungen und regulatorische Änderungen im Bau- und Städtebausektor ein, die ab dem 28. Juli 2024 wirksam werden.

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  • Ab 1.01.2024 Neue Impatriati - Regelung/Steuervergünstigung für Zuziehende:

    Die Gesetznovelle gilt für Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz gemäß Artikel 2 des TUIR ab dem 1. Januar 2024 in das Hoheitsgebiet des Staates verlegen,

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  • Neuigkeiten 2024 für Vermietungen von Ferienimmobilien Italien

    Das Haushaltsgesetz 2024 hat in Italien zu einigen Änderungen für die Vermietung von Ferienimmobilien geführt.

    Vorgesehen ist:

    Einführung des CIN, des nationalen Identifikationscodes für touristische Einrichtungen, der die auf kommunaler und regionaler Ebene vergebenen Codes ersetzen soll.

    Erhebliche Geldstrafen und Steuerkontrollen für diejenigen, die Kurzzeitvermietungen anbieten, ohne den Eintragungsnachweis  vorzuweisen.

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  • 2024: Änderungen der Erbschaftssteuer Italien

    Reform der Erbschaftssteuer Italien 2024. Was ändert sich?

    Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der sogenannten Schenkungsaddition, d.h.: die fiktive Zusammenlegung des Wertes von Schenkungen zu Lebzeiten des Verstorbenen zugunsten des Erben und Hinzurechnung auf den Freibetrag im Erbfall. Dies wurde nun im Rundschreiben 29/E vom 19. Oktober 2023 und die Anordnung Nr. 396213 der Steuerbehörde vom 8. November 2023 veröffentlicht.

    Dem Rundschreiben zufolge ist die Einrichtung der Hinzurechnung der addierten Schenkungen auf die "Erbschaft" als veraltet zu betrachten, so dass sie weder für die Festlegung der Steuersätze noch für die Berechnung des Freibetrages angewendet werden kann.

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