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Kanzlei für internationales
Wirtschaftsrecht und Privatrecht

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Kanzlei für Internationales Wirtschaftsrecht und Privatrecht

Exportrecht - Internationales Vertragsrecht - Internationales Verbraucherrecht - UN-Kaufrecht CISG - Incoterms - Handelsvertreterrecht - Erbrecht in Europa - Erbrechtsverordnung - Ausländisches Gesellschaftsrecht - Zweigniederlassung im Ausland - Insolvenz im Ausland - Europäisches Mahnverfahren - internationales Schiedsverfahren - EuGVVO Prozessführung 

Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts, grenzüberschreitend. Unsere Korrespondenzsprachen sind deutsch, italienisch, englisch, französisch, spanisch, arabisch (maghrebinisches Arabisch). 

Italienisches Recht

Italienisches Recht

  • italienisches Erbrecht
  • italienisches Immobilienrecht
  • italienisches Konsularrecht und vorbereitendes Notariat
  • Ehegüterrecht Italien
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Internationales Recht

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  • Internationales Kaufrecht,
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    • Schweiz
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Steuerrecht

Steuerrecht

  • Internationales Steuerrecht – Wohnsitz, Arbeit, Betriebsstätte, Doppelbesteuerungsabkommen
  • Erbschaftssteuerrecht Deutschland / Italien
  • Steuerrecht Italien
  • Kapitaleinkünfte Ausland

 

 

AKTUELL

  • 1/2023: Vergaberecht Italien. Neuerung bei öffentlichen Ausschreibungen 2023

     

    Der Ministerialerlass Nr. 193 vom 16. September 2022 zur Regelung der Vergabe von Konzessionsverträgen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und der Vergabeverfahren öffentlicher Einrichtungen in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste wurde verabschiedet: Bürgschaften und Versicherungspolicen müssen Standardvorgaben entsprechen.

    Im Amtsblatt Nr. 291 vom 14. Dezember 2022 wurde die Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 193 vom 16. September veröffentlicht, die die Musterregelungen für die in den Artikeln 24, 35, 93, 103 und 104 des Gesetzesdekrets Nr. 50 vom 18. April 2016 vorgesehenen Bürgschaften und Versicherungen enthält.

    Anwendungsbereich der Bestimmungen des MISE-Erlasses
    Die Bürgschaften und Versicherungen, auf die in verschiedenen Bestimmungen des Vergaberechts im Gesetzesdekret 50/2016 Bezug genommen wird, müssen den in Anhang A vorgesehenen Mustern entsprechen und die Bieter und Auftragnehmer müssen der Vergabestelle zur Vereinfachung der Verfahren die in Anhang B enthaltenen technischen Formulare vorlegen.

    Bürgschaften können auch von mehreren Bürgen gemeinsam ausgestellt werden.

     
  • 4/21: Buoni Fruttiferi - Postsparanleihen, italienische Staatsanleihen und Verjährung in COVID Zeit

    Wichtige Mitteilung für alle Inhaber von italienischen Postobligationen (sog. Buoni Fruttiferi cartacei). Poste Italiane erklärt Verjährungshemmung für sog. BFP Inhaber während der Laufzeit der COVID Notstandsregelung zwischen dem 1.02.2020 und 31.07.2021 gemäß Notstandsgesetz-gebung Artikel 34, Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 34 vom 19. Mai 2020. Diese sind bis zum 30.09.2021 einzulösen!
    Beachten Sie, dass die Einlösung aus dem Ausland durchaus Probleme bereiten kann. Mitteilung der Poste ITaliane
     
     
  • 3/21: Auswandern nach Italien. Italienische Notarkammer veröffentlicht Informationsbroschüre in deutscher Sprache

    Italien erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit. Als Altersruhesitz, Feriendomizil aber auch neuer Lebensmittelpunkt. In den vergangenen zwei Jahren wurden interessante Subventionsmodelle aufgelegt. Eine prosperierende wirtschaftliche Zukunft mittels des sogenannten Recovery Fund für Italien wird in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Ökowende, E-Mobilität, Inklusion und Gesundheitswesen erwartet. 

    WOHNEN UND FIRMENGRÜNDUNG IN ITALIEN.

     
  • 2/21: Neuigkeiten zum italienischen Immobilienrecht. Das Gesetzesdekret 2020

    Das strenge italienische Baurecht ist durch die Gesetzesreform 2020 nun an einigen Stellen gelockert worden. Dies ermöglicht eine einfachere Heilung von Baurechtsverstößen und führt so zu mehr Rechtssicherheit bei dem Kauf einer Immobilie in Italien. lesen Sie hierzu  

     
  • 1/21: Zwei Jahre elektronische Rechnungsstellung in Italien

    Seit dem 1. Januar 2019 sind alle Wirtschaftsbeteiligten, die in Italien ansässig oder niedergelassen sind, verpflichtet, eine elektronische Rechnung auszustellen. Die Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung betrifft sowohl Business-to-Business (B2B)- als auch Business-to-Consumer (B2C)-Transaktionen. Andererseits sind Unternehmen, die nicht in Italien steuerlich ansässig oder niedergelassen sind, von der Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung ausgeschlossen. Lesen Sie mehr

     
  • 1/21: Zum 16.07.2021 tritt die EU Marktüberwachungsverordnung für alle Marktteilnehmer in Kraft

    Unternehmen müssen sich auf ein neues Marktüberwachungssystem einstellen. Künftig stehen die Hersteller, Händler, Importeure und Repräsentanten stärker in der Verantwortung.
    Lesen Sie hierzu

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