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Was ist ein innovatives Start-up in Italien?

Ein innovatives Start-up ist eine Kapitalgesellschaft, die auch eine Genossenschaft sein kann, deren ausschließlicher oder überwiegender Unternehmenszweck die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung innovativer Produkte oder Dienstleistungen mit hohem technologischen Wert ist.

Welche Förderungen erhalten innovative Start Ups in Itaien?

  • Begünstigungen für die Anlaufphase;
  • Begünstigungen für die Verwaltung des Unternehmens;
  • Begünstigungen bei Verlusten in der Anlaufphase;
  • Steuervorteile auch für diejenigen, die in das innovative Start-up investieren wollen;
  • die Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse einzurichten.

Welche Anforderungen und Eigenschaften muss das Unternehmen haben?

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • es muss seinen Hauptsitz in Italien oder in einem EU- oder EWR-Staat (Europäischer Wirtschaftsraum) mit einer Produktionsstätte oder Niederlassung in Italien haben;
  • die Gründung darf nicht länger als 60 Monate zurückliegen;
  • das Unternehmen darf nicht das Ergebnis einer Fusion, Spaltung oder eines Verkaufs eines Geschäftsbereichs sein
  • Die Forschungs- und Entwicklungskosten müssen mindestens 15 % des höheren Wertes von Kosten und Gesamtproduktionswert betragen;
  • alternativ muss es mindestens 2/3 seiner Angestellten oder Mitarbeiter mit einem Master-Abschluss oder 1/3 der Doktoranden, Doktoranden oder Absolventen mit mindestens drei Jahren zertifizierter Forschungstätigkeit haben;
    alternativ muss es mindestens ein Patent oder Industriepatent haben.
  • das Unternehmen unterliegt außerdem Beschränkungen bei der Gewinnausschüttung oder einer Begrenzung des jährlichen Gesamtproduktionswertes auf 5 Millionen Euro ab dem zweiten Jahr der Tätigkeit.

Muss das Start Up im Handelsregister eingetragen werden?

Ja. Das innovative Start-up muss im Handelsregister in der speziellen Abteilung für innovative Start-ups eingetragen sein.
Die Anmeldung ist auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderungen.

Welche weiteren Voraussetzungen bestehen?

Um als innovatives Start Up registriert zu werden, ist es notwendig, die Voraussetzungen für die Qualifizierung des Unternehmens als innovative Neugründung anzugeben: durchgeführte Aktivitäten, Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Angabe der Bildungsabschlüsse, Berufserfahrung der Partner und des im Unternehmen tätigen Personals, Beziehungen und Kooperationen mit einer Universität und Forschungszentren oder institutionellen und professionellen Investoren, gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte.

Kann ich von Deutschland aus ein Ìnnovatives Start UP in Italien gründen

Ja. Wir arbeiten seit 1995 auf dem Gebiet des Internationalen Rechts mit Schwerpunkt deutsch-italienisches Unternehmens- und Steuerrecht und kooperieren mit Steuerberatungskanzleien und Notariaten in ganz Italien. Alle Eintragungen und Beurkundungen können von Deutschland aus erfolgen. Wir koordinieren insbesondere alle Besonderheiten im Zusammenhang mit dem deutschen Steuer- und Unternehmensrecht  

Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht und Lehrbeauftragter an der Universität zu Köln für italienisches Recht.

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