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Steuervorschriften für Kryptowährungen in Italien und rückwirkende Amnestie

Einzelheiten zum Jahressteuergesetz Italien 2023. Zum ersten Mal in der italienischen Gesetzgebung ist eine steuerliche Regelung für Kryptowährungen (oder 'virtuelle Währungen', 'Krypto-Assets', etc.) vorgesehen, die zunächst die ausdrückliche Einbeziehung von Krypto-Assets in den steuerlichen Rahmen für das Einkommen natürlicher Personen festlegt.  Das konsolidierte Einkommenssteuergesetz 2023 enthält dazu eine neue Kategorie von 'verschiedenen Einkünften', die aus Kapitalgewinnen und anderen Einkünften besteht, die durch: 
- Einlösung 
- Veräußerung gegen Entgelt; 
- Tausch; 
- Besitz 
von Krypto-Vermögenswerten, unabhängig von ihrer Bezeichnung, die elektronisch gespeichert oder mit Distributed-Ledger- oder gleichwertigen Technologien gehandelt werden, in Höhe von insgesamt mindestens 2.000 EUR während des Steuerzeitraums.

Darüber hinaus werden im Hinblick auf die steuerliche Meldung bestimmter Geld- und Wertpapiertransfers ins und aus dem Ausland (steuerliche Überwachung) Krypto-Vermögenswerte und Anbieter von digitalen Portfoliodienstleistungen ausdrücklich einbezogen.

In diesem Zusammenhang wird auch eine Art 'rückwirkende Amnestie' eingeführt, die Steuerzahlern, die in der Vergangenheit den Besitz von Krypto-Vermögenswerten und die daraus erzielten Einkünfte nicht in ihren Steuererklärungen angegeben haben, die Möglichkeit gibt, ihre Position zu regulareren, indem sie eine Sondererklärung einreichen und die 
- die Strafe zum reduzierten Satz von 0,5% für jedes Jahr auf den Wert der nicht deklarierten Vermögenswerte sowie, 
- wenn die Krypto-Vermögenswerte zu Einkünften geführt haben, eine Ersatzsteuer in Höhe von 3,5 % des Wertes der Krypto-Vermögenswerte, die am Ende eines jeden Jahres oder zum Zeitpunkt der Veräußerung gehalten werden. 

Es ist zulässig, für die Berechnung der Kapitalgewinne und -verluste den Anschaffungswert der am 01.01.2023 gehaltenen Krypto-Assets zu bestimmen, jedoch unter der Bedingung, dass der genannte Wert einer Ersatzsteuer für die Einkommensteuer in Höhe von 14% unterliegt.
Schließlich wird auf Transaktionen mit Krypto-Vermögenswerten eine Stempelsteuer in Höhe von 2 Promille ihres Wertes erhoben. 
Darüber hinaus wird ab 2023 eine Steuer auf den Wert von Krypto-Vermögenswerten erhoben, die von allen im Staatsgebiet ansässigen Personen gehalten werden.

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