Seniorenrecht Italien und Deutschland
Unsere Kanzlei berät seit 1995 zu typischen Fällen im Seniorenrecht mit Schwerpunkt Deutschland - Italien. Häufige Themen sind
- Vorsorgevollmacht. Gelten die getroffenen Regelungen in Deutschland und Italien gleichermaßen? Welche Vollmachten kann ich rechtssicher abschließen?
- Betreuung. Welche Behörde oder Gericht ist zuständig? Kann ich als Betreuer benannt werden für meine Eltern, die in Italien leben?
- Renten und Steuern. Wo sind die Rentenbezüge zu versteuern, wenn ich in Deutschland lebe aber eine Rente aus Italien erhalte?
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Ist es günstig, dass Eltern ihr Vermögen in Italien, meist Häuser, an die Kinder verschenken?
- Wie können Eltern abgesichert werden? Was passiert im Falle der Erbschaft? Was sagt das Steuerrecht?
- Was ist bei einem Umzug nach Italien zu bedenken?
- Muss ich für den Unterhalt meiner Eltern aufkommen? Was ist, wenn sie in Italien in ein Heim aufgenommen werden. Wer zahlt die Kosten? Muss ich alleine zahlen oder auch andere Angehörige?
- Gibt es in Italien sog. "Behindertentestamente"?
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Betreuungsrecht Italien Rechtsprechung
Gerne beraten wir Sie zu Fragen des Seniorenrechts in Deutschland - Italien - international
Wir beraten bundesweit. Sollten Sie keinen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen können, kann gerne auch eine telefonische Beratung oder via SKYPE® erfolgen. Viele Rechtsschutzversicherer decken die Kosten für die Erstberatung zu Fragen runf um die Betreuung und Vorsorge im Alter ab.
Gian Luca Pagliaro ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, zugleich Fachanwalt für internationales Recht und Lehrbeauftragter für italienisches Recht an der Universität zu Köln. Sollten Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an