Unsere Kanzlei berät seit 1995 zum deutsch italienischen Recht
- Kernbereiche bei Privatpersonen sind das Erbschafts- und Erbschaftssteuerrecht, Eherecht und Immobilienrecht.
Die Kosten der Erstberatung sind gem. § 34 I RVG gesetzlich auf 190,00 € zzgl. USt. gedeckelt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden diese Kosten regelmäßig übernommen. Es empfiehlt sich aber dennoch, den Versicherer vorab zu informieren und eine sog. Schadensnummer anzufragen. Sicher ist sicher.
- Kernbereiche bei gewerblichen Kunden sind das internationale Kaufrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht einschließlich dem deutsch italienischen Steuerrecht.
Beratungen von gewerblichen Kunden erfolgen auf der Basis eines Stundenhonorars von 275,00 € zzgl. USt.
Wir beraten bundesweit. Sollten Sie daher keinen Termin in unserer Kanzlei wahrnehmen können, kann gerne auch eine telefonische Beratung oder via SKYPE® nach Termin erfolgen. Unserer Kontakt für eine Terminvergabe: