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Am 14. Dezember 2017 wurde das Gesetz zum „Testamento biologico“ im italienischen Senat mit 180 zu 71 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen endgültig verabschiedet (Gesetz Nr. 219 vom 22. Dezember[1], das am 31. Januar 2018 offiziell in Kraft getreten ist.

 

Für wen ist die gesetzliche Regelung interessant?

Für alle Italiener und Ausländer, die sich regelmäßig in Italien aufhalten oder ihren Wohnsitz dort verlegen wollen. Damit besteht eine ähnliche Vorsorgemöglichkeit wie in Deutschland, hier mittels der sog. Patientenverfügung

 

Ist die Patientenverfügung gleich einer Vorsorgevollmacht?

Leider nein. Die Wirkungskreise sind andere. Die Patientenverfügung beschränkt sich auf die gesundheitliche Vorsorge, Vorsorgevollmachten dagegen auf die wirtschaftliche Planung.

 

Reicht die deutsche Patientenverfügung in Italien aus?

Es kommt darauf an. Derzeit besteht noch keine Rechtssicherheit, das Gesetz ist noch jung, daher fehlen Erfahrungswerte. Eine europäische Regelung besteht noch nicht. Der sicherste Weg ist, zwei Patientenverfügungen zu verfassen.

 

Welche wesentlichen Regelungsmöglichkeiten sieht die italienische Patientenverfügung vor?

 

  • Prinzip: Einwilligung nach Aufklärung

Dieser Punkt sieht vor, dass keine medizinische Behandlung ohne die Zustimmung der betroffenen Person durchgeführt oder fortgesetzt werden darf. Die Einwilligungserklärung muss in schriftlicher Form vorliegen, kann aber durch Videoaufzeichnung oder andere Technologien ersetzt werden, wenn der Patient nicht in der Lage ist, sie persönlich zu unterschreiben.

  • Prinzip: Therapeutische Grenzen und Aufgabe der Pflege

Das Gesetz garantiert dem Patienten das Recht, die Behandlung einzustellen und verhindert so jede Art von therapeutischer Automatismen. Der Arzt kann mit Zustimmung des Patienten eine vertiefte palliative Sedierung in Kombination mit einer Schmerztherapie durchführen, wenn die betreffende Krankheit therapieresistent ist und unnötiges Leiden verursacht.

  • Prinzip: Künstliche Ernährung und Hydratation

In der Regel kann jeder informierte Patient, der in der Lage ist zu verstehen und zu handeln, die vom behandelnden Arzt vorgeschlagene Behandlung oder einzelne Behandlungsmaßnahmen akzeptieren oder nicht. Darüber hinaus kann die betroffene Person die Einwilligung jederzeit widerrufen, auch wenn die Wahl zur Unterbrechung der Verarbeitung führt. Sie können sich daher entscheiden, auch auf künstliche Ernährung und Hydratation zu verzichten.

  • Prinzip: Berücksichtigung des Patientenwillens und Verantwortung des Arztes

Nach dem neuen Gesetz muss der Arzt die Bereitschaft des Patienten berücksichtigen, der die Behandlung ablehnt oder einstellt, und ist von der strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung befreit. Es wird auch festgelegt, dass das Gesetz auch in katholischen Kliniken eingehalten und angewendet werden muss.

  • Prinzip: Patientenwillen von Minderjährigen und geistig behinderten Patienten

Im Falle eines minderjährigen oder behinderten Patienten wird die Einwilligung nach Aufklärung durch den elterlichen Verantwortlichen, Vormund oder Supportverantwortlichen erteilt. Minderjährige und behinderte Patienten müssen gleichberechtigt mit anderen Patienten informiert werden, um ihre Wünsche äußern zu können und so die Fähigkeit der Probanden zu verstehen und zu entscheiden zu verbessern.

  • Prinzip: Erklärung zur Vorbehandlung (Dat)

Das Gesetz gewährt allen Erwachsenen, die in der Lage und willens sind, im Falle einer zukünftigen Unfähigkeit zur Selbstbestimmung Vorschriften über die Behandlung aufzugeben. Die Aussagen sind für den Arzt verbindlich und können entweder schriftlich oder in Form einer Videoaufzeichnung erfolgen, falls der Patient nicht schreiben kann. Eine Vertrauensperson, die den Patienten vertritt, sollte ebenfalls im Dokument genannt werden. Die in regionalen Registern erfassten Daten können jederzeit erneuert, geändert und unterbrochen werden. Der Arzt kann die Einhaltung verweigern, wenn sie als unangemessen angesehen werden, wenn sich die klinische Situation des Patienten geändert hat oder wenn seit Fertigstellung des Dokuments eine neue Behandlung stattgefunden hat.

  • Prinzip: Gemeinsame Pflegeplanung und Anpassung

Schließlich ermöglicht das Gesetz die Möglichkeit der Planung der Behandlung in einer gemeinsamen Weise zwischen Arzt und Patient, in Bezug auf die Entwicklung einer chronischen Krankheit. Die Behandlungsplanung kann entsprechend der Entwicklung der Krankheit geändert und aktualisiert werden, entweder auf Vorschlag des Arztes oder auf Wunsch des Patienten.

Wer kann mich individuell beraten?

Die Rechtsanwaltskanzlei Pagliaro, Köln, entwirft und überprüft Patientenverfügungen nach italienischem Recht, auch zur Beglaubigung durch einen deutschen Notar und Verwendung in Italien.

Wir arbeiten seit Jahren mit mehreren Notariaten zusammen, das Beglaubigungen in italienischer Sprache ausstellt, damit der vollständige Text der Bevollmächtigung auch in italienischer Sprache ausgehändigt werden kann. Eine auf die Weise ausgefertigte Urkunde kann in Italien unmittelbar verwendet werden, ohne dass eine Beglaubigung oder Apostille notwendig wäre.

Auf Wunsch kann die Patientenverfügung auch in der Heimatkommune in Italien hinterlegt werden. Wir helfen hier gerne weiter.

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Häufig übernehmen auch Rechtsschutzversicherer die Kosten für eine Beratung zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

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